Die E-Rechnung: Eine digitale Wende
Die E-Rechnung wird eine digitale Wende in der Unternehmensbesteuerung ab 2025!
Wachstumschancengesetz
Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes durch den Bundesrat am 22. März 2024 und der darauffolgenden Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt ab dem 1. Januar 2025 eine bedeutende Neuerung in Kraft:
☞die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen für Unternehmer.
Dies markiert einen entscheidenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienzsteigerung in der Geschäftswelt, genehmigt unter der ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) der EU.
Die Kernpunkte der neuen Regelung
☞Ab 2025 sind inländische Unternehmer verpflichtet, für Business-to-Business-Leistungen (B2B), die nicht nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerbefreit sind, E-Rechnungen auszustellen.
☞ Diese müssen innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung ausgestellt werden.
☞Während Leistungen an Endverbraucher weiterhin in Papierform abgerechnet werden können, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, öffnet sich das Fenster zur Digitalisierung auch hier, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt.
Übergangsregelungen schaffen Flexibilität
☞Für Umsätze, die zwischen 2025 und 2027 getätigt werden, bestehen spezifische Übergangsregelungen. Diese erlauben es, Rechnungen noch in Papierform oder in einem anderen elektronischen Format zu übermitteln, solange der Empfänger zustimmt.
☞Diese Regelungen bieten Unternehmern eine Übergangsfrist, um sich auf die vollständige Umstellung vorzubereiten.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Wichtig zu beachten ist, dass die E-Rechnungspflicht nicht für alle Leistungen gilt.
☞Steuerbefreite Leistungen ohne Vorsteuerabzugsrecht,
☞Kleinbetragsrechnungen und
☞Fahrausweise sind von dieser Pflicht ausgenommen, was die praktische Handhabung für viele Unternehmer vereinfacht.
Die Empfangspflicht für Unternehmer
☞Ein zentraler Aspekt der Neuregelung ist die Empfangspflicht von E-Rechnungen für Unternehmer ab 2025.
☞Diese Pflicht unterstreicht die Notwendigkeit für alle Unternehmer, sich technisch und organisatorisch auf die Annahme von E-Rechnungen einzustellen.
☞Die Zustimmung des Rechnungsempfängers wird nur bei nicht standardisierten elektronischen Formaten benötigt; die Akzeptanz von E-Rechnungen wird zur Norm.
Anforderungen an E-Rechnungen
Eine E-Rechnung muss bestimmten Anforderungen genügen, um als solche zu gelten.
☞Sie muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, das eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.
☞Wichtig sind dabei die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung, die durch innerbetriebliche Kontrollverfahren oder durch eine qualifizierte elektronische Signatur bzw. EDI gewährleistet werden können.
Fazit und Ausblick
Die Einführung der E-Rechnung stellt eine signifikante Modernisierung im deutschen Steuerrecht dar und fördert die Digitalisierung des Geschäftsverkehrs. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Prozesse entsprechend anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig eröffnet die Umstellung auf E-Rechnungen Möglichkeiten für Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen im Rechnungswesen. Unternehmer sollten die verbleibende Zeit nutzen, um sich und ihre Systeme auf diese Veränderung vorzubereiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Tipp:
Mandanten sollten rechtzeitig über diese Anforderungen informiert werden – ab Januar 2025 muss auf jeden Fall der Empfang der neuen elektronischen Rechnung durch alle Unternehmer sichergestellt sein!
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Quelle: Wachstumschancengesetz
Autor: Jürgen R. Schott
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