Bürokratieentlastungsgesetz – Anhebung der handelsrechtlichen Schwellenwerte
Neuer Schwung für Unternehmen: Das Bürokratieentlastungsgesetz und die Anhebung der handelsrechtlichen Schwellenwerte
Bürokratieentlastungsgesetz IV
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ist in aller Munde, besonders wegen der geplanten Änderungen, die das unternehmerische Umfeld in Deutschland betreffen. Ein wesentlicher Punkt des Gesetzes ist die
☞Anhebung der handelsrechtlichen Schwellenwerte, die eine signifikante Reduzierung der administrativen Lasten für viele Unternehmen mit sich bringt. Diese Änderung, die ursprünglich Teil des BEG IV sein sollte, wurde beschleunigt und durch das “Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften” umgesetzt, das vom Bundestag am 22. Februar 2024 beschlossen wurde.
Wichtige Änderungen im Überblick
- Anhebung der Schwellenwerte nach § 267 HGB: Ab dem Geschäftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2023 beginnt, gelten neue Größenklassen für Unternehmen. Die Bilanzsumme und Umsatzerlöse wurden um circa 25% angehoben. Dies bedeutet, dass Unternehmen länger als “klein” oder “mittelgroß” gelten können, was Vorteile wie geringere Offenlegungspflichten mit sich bringt.
- Erhöhte Befreiungsgrenzen für Konzernabschlüsse: Die Schwellenwerte für größenabhängige Befreiungen bei Konzernabschlüssen nach § 293 HGB werden ebenfalls angehoben, was insbesondere mittelständischen Konzernen zugutekommt.
- Weitere bürokratische Erleichterungen:
- ☞Die Grenzen für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden auf 9.000 Euro (bisher 7.500 Euro) für Monats- bzw. Quartalsanmeldungen ab 2025 erhöht.
- ☞Die Wertgrenze für die Differenzbesteuerung bei Gegenständen wird auf 750 Euro (bisher 500 Euro) ab 2025 angehoben.
- ☞Die zeitliche Höchstgrenze für Freistellungsbescheinigungen aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen nach § 50c EStG wird von drei auf fünf Jahre verlängert.
Bedeutung für Unternehmen
Diese Änderungen bedeuten für kleine und mittelständische Unternehmen eine spürbare Erleichterung. Durch die Anhebung der Schwellenwerte können mehr Unternehmen von vereinfachten handelsrechtlichen Pflichten profitieren, was zu niedrigeren Kosten und weniger bürokratischem Aufwand führt.
Fazit und Ausblick zum Bürokratieentlastungsgesetz
Mit der Umsetzung dieser Änderungen unterstreicht die Bundesregierung ihr Engagement, den Standort Deutschland für Unternehmen attraktiver zu machen und die administrative Last weiter zu reduzieren. Unternehmen sollten diese neuen Regelungen nutzen, um ihre Prozesse zu optimieren und sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.
Die neue Gesetzgebung tritt nun in die finale Phase ein und wird bald offiziell in Kraft treten. Es ist daher ratsam, dass Unternehmer und ihre Berater sich mit den Details vertraut machen, um von den Änderungen vollumfänglich profitieren zu können.
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Quelle: Bürokratieentlastungsgesetz IV
Autor: Jürgen R. Schott
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