Jahressteuergesetz 2024: Wichtige Änderungen im Überblick
Das Bundesfinanzministerium hat den ersten Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Da es ein sehr umfangreiches Dokument von über 240 Seiten ist, möchten wir Ihnen hier einen Kurzüberblick geben.
Das Jahressteuergesetz 2024 schlägt eine Vielzahl von steuerlichen Änderungen vor. Ob und wann diese Änderungen tatsächlich in Kraft treten werden, ist noch ungewiss. Einige der geplanten Regelungen könnten sogar rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gelten. Hier ein Überblick über die wichtigsten geplanten Änderungen:
Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen
Eine bedeutende Änderung betrifft die Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen. Zukünftig sollen Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen, die auf, an oder in Wohn- oder Geschäftsgebäuden installiert sind, steuerfrei sein, sofern die installierte Bruttoleistung bis zu 30 kWp je Einheit und insgesamt nicht mehr als 100 kWp pro Steuerpflichtigen beträgt. Dies ist eine Anhebung gegenüber der bisherigen Grenze von 15 kWp.
Pauschalbesteuerung von Mobilitätsbudgets
Arbeitgeber sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, Mobilitätsbudgets, die sie ihren Mitarbeitern gewähren, mit einem Pauschalsteuersatz von 25% zu versteuern. Dies gilt für Beträge bis zu 2.400 Euro pro Jahr und umfasst Angebote wie E-Scooter oder Sharing-Dienste, jedoch nicht die private Nutzung von Firmenwagen oder Luftfahrzeugen.
Konzernklausel bei der Besteuerung von Vermögensbeteiligungen
Die geplante Konzernklausel erweitert die steuerliche Förderung von Vermögensbeteiligungen. Arbeitnehmer sollen auch dann steuerliche Vorteile erhalten, wenn sie Anteile an verbundenen Konzernunternehmen übertragen bekommen. Diese Regelung soll helfen, die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden und gleichzeitig steuerliche Gestaltungsspielräume zu schließen.
Buchwertübertragung bei Mitunternehmerschaften
Die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmerschaften mit identischen Beteiligten soll künftig zum Buchwert erfolgen können. Diese Änderung basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und soll steuerliche Härten vermeiden.
Vereinfachungsregelung für gesundheitsbewusste Bonusleistungen
Bonusleistungen der Krankenkassen bis zu 150 Euro pro Jahr sollen nicht mehr als Beitragsrückerstattungen behandelt werden, wodurch die steuerliche Absetzbarkeit als Sonderausgaben erhalten bleibt. Diese Regelung wurde nun auch gesetzlich verankert.
Änderungen im Lohnsteuerjahresausgleich
Es gibt neue Bestimmungen im Lohnsteuerjahresausgleich, insbesondere im Zusammenhang mit ausländischem Arbeitslohn und der Freistellung von Arbeitnehmern nach Kündigung. Diese Regelungen zielen darauf ab, Besteuerungskonflikte zu vermeiden und die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen zu klären.
Tarifermäßigung für Land- und Forstwirte
Die Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wurde um zwei weitere Betrachtungszeiträume verlängert, obwohl dies nicht den ursprünglichen Erwartungen einiger Bundesländer entspricht. Dies bleibt ein umstrittenes Thema im politischen Dialog.
Fazit
Diese Übersicht zeigt nur einige der Änderungen, die im Jahressteuergesetz 2024 vorgeschlagen wurden. Angesichts der Komplexität und des Umfangs des Gesetzes ist es empfehlenswert, dass Mandanten individuell zu beraten sind, um die möglichen Auswirkungen dieser Änderungen auf die persönliche oder geschäftliche Steuersituation anzuwenden. Bleiben Sie dran für weitere Updates, da der Gesetzgebungsprozess weiter voranschreitet.
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Autor: Jürgen R. Schott
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