Geplante Änderungen im Umsatzsteuergesetz 2024 – Ein Überblick
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen umfassenden Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vorgelegt, der auch wesentliche Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer umfasst. Hier geben wir Ihnen einen ersten Überblick.
Während einige dieser Änderungen möglicherweise rückwirkend ab 1. Januar 2024 gelten könnten, bleibt die endgültige Verabschiedung dieser Vorschläge im Gesetzgebungsprozess noch abzuwarten. Hier sind die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:
Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Land- und Forstwirte
Es ist geplant, den Umsatzsteuersatz für pauschalierende Land- und Forstwirte von derzeit 9% auf 8,4% für das Jahr 2024 zu senken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer automatisierten Anpassung des Durchschnittsteuersatzes ab 2026, basierend auf dem Verhältnis der Vorsteuern zu den Umsätzen aller pauschalierenden Landwirte.
Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung
Eine bedeutende Änderung betrifft die Kleinunternehmerregelung. Zukünftig sollen auch Unternehmer aus dem EU-Ausland diese Regelung in Deutschland nutzen können. Die Umsatzgrenzen für die Inanspruchnahme der Regelung werden angehoben: Der inländische Gesamtumsatz im Vorjahr darf 25.000 Euro nicht überschreiten und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht übertreffen.
Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen
Die Vorschriften über Bildungsleistungen werden neu gefasst. Zukünftig fallen unter die Steuerbefreiung Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulungen, die von einer Vielzahl von Einrichtungen, einschließlich selbstständiger Lehrer, erbracht werden.
Umsatzsteuerbefreiung für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Sport
Die neue Regelung sieht eine Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Dienstleistungen vor, die in engem Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung stehen, und erweitert den Kreis der begünstigten Einrichtungen. Auch die Nutzungsüberlassung von Sportanlagen durch nicht gewinnorientierte Einrichtungen soll zukünftig steuerbefreit sein.
Neuregelungen zum unberechtigten Steuerausweis
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Klarstellung, dass eine zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer auch bei Gutschriften geschuldet wird. Diese Regelung schließt eine Lücke, die durch eine frühere Entscheidung des Bundesfinanzhofs entstanden war.
Ort der sonstigen Leistung bei virtuellen Veranstaltungen
Bei virtuellen Veranstaltungen und Streaming-Leistungen wird der Ort der sonstigen Leistung angepasst. Leistungen werden dort als ausgeführt angesehen, wo der Empfänger ansässig ist.
Neue Pflichtangabe auf Rechnungen und Anpassungen beim Vorsteuerabzug
Es wird eine neue Rechnungspflichtangabe eingeführt, um den korrekten Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs zu klären. Zudem wird die Berechnung des Vorsteuerabzugs bei der Ist-Versteuerung angepasst, um den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs gerecht zu werden.
Fazit
Diese geplanten Änderungen zeigen, wie das Umsatzsteuerrecht auf aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen reagiert. Unternehmen und Steuerberater sollten diese Entwicklungen genau verfolgen, um sich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten zu können. Wir werden weiterhin aktuelle Informationen und Analysen bereitstellen, sobald mehr Details verfügbar sind.
Weiterführende Unterstützung
Alle wichtigen umsatzsteuerrechtlichen Änderungen werden wir stets in der Seminarreihe “Umsatzsteuer Aktuell” und darüber hinaus auch in der Seminarreihe “Aktuelles Steuerrecht” darstellen.
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