Revisionsverfahren vor dem BFH

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Neue Entwicklungen im Umgang mit der Richtsatzsammlung des BMF: Revisionsverfahren vor dem BFH

Das Bundesfinanzhof (BFH) prüft derzeit in mehreren Verfahren, unter welchen Voraussetzungen die Schätzung von steuerlichen Grundlagen anhand der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zulässig ist. Ein besonders interessanter Fall ist unter dem Aktenzeichen X R 19/23 anhängig, der die Schätzungspraxis kritisch hinterfragt.

Der Fall im Detail

In einem vom Hessischen Finanzgericht (FG) behandelten Fall (Urteil vom 23.06.2023, 10 K 98/17) ging es um die Einnahmenschätzung eines Imbissbetriebes, der keine detaillierten Kassenberichte vorlegen konnte.

Das FG setzte eine Hinzuschätzung anhand der Richtsatzsammlung um, obwohl die individuellen Besonderheiten des Betriebs – wie die Portionsgrößen – nicht berücksichtigt wurden.

☞Dieser äußere Betriebsvergleich basierte auf den Erfahrungswerten des Prüfers, anstatt auf konkreten betrieblichen Daten, was zu Bedenken führte und schließlich zur Zulassung der Revision durch den BFH.

Kernfragen vor dem BFH

Der BFH steht nun vor der Herausforderung, grundlegende Fragen zur Anwendbarkeit der Richtsatzsammlung zu klären:

  1. Wie werden die Richtsätze des BMF ermittelt und welche Daten fließen hierbei ein?
  2. Inwiefern sind regionale Unterschiede in den Betriebskosten bei der Festlegung der Richtsätze berücksichtigt?
  3. Welche Rolle spielen die Ergebnisse von Außenprüfungen und anschließende Rechtsbehelfe bei der Anpassung der Richtsatzsammlung?

Diese Fragen sind von hoher Bedeutung, da sie die Basis für viele steuerliche Außenprüfungen und folglich auch für die Besteuerung vieler Unternehmen darstellen.

Praktische Tipps für Steuerpflichtige

Bis zur endgültigen Klärung durch den BFH sollten Steuerpflichtige und ihre Berater vorsichtig sein. Es kann ratsam sein, gegen Hinzuschätzungen Widerspruch einzulegen, besonders wenn diese auf allgemeinen Annahmen ohne Berücksichtigung individueller Betriebsparameter basieren. Kenntnis der eigenen branchenspezifischen Richtsätze und eine regelmäßige Überprüfung der eigenen Geschäftszahlen im Vergleich zu diesen Richtsätzen können vor unliebsamen Überraschungen bei Betriebsprüfungen schützen.

Fazit

Die bevorstehenden Entscheidungen des BFH werden wegweisend dafür sein, wie flexibel und individuell die deutsche Finanzverwaltung in Zukunft mit den wirtschaftlichen Realitäten einzelner Betriebe umgehen muss. Für Steuerpflichtige bietet dies die Chance, bei einer positiven Entscheidung von faireren Schätzmethoden zu profitieren. Bis dahin ist eine informierte und proaktive Vorgehensweise in steuerlichen Angelegenheiten unerlässlich.

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Quelle. FG Hessen-Urteil

Autor: Jürgen R. Schott
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