geplante Reform des Postrechts

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Geplante Reform des Postrechts: Auswirkungen auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden

Einleitung

Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des Postrechts, die mit Beginn des Jahres 2025 tiefgreifende Änderungen im Bereich der steuerlichen Verwaltungsakte einführen wird. Die Novellierung des Postrechts (PostModG), die auf eine Modernisierung der Postdienstleistungen abzielt, bringt signifikante Anpassungen mit sich, insbesondere bei der Bekanntgabefiktion von Steuerbescheiden nach § 122 der Abgabenordnung (AO).

Kernpunkte der geplanten Reform

  1. Verlängerung der Zugangsvermutung: Derzeit wird angenommen, dass ein Verwaltungsakt, der per Post verschickt wird, binnen drei Tagen beim Empfänger eintrifft. Mit der geplanten Änderung wird diese Frist auf vier Werktage ausgedehnt. Diese Anpassung trägt dem veränderten Postlaufzeiten Rechnung und soll für mehr Klarheit bei der Fristberechnung sorgen.
  2. Abschaffung der Wochenend- und Feiertagsregelung: Bislang sieht § 108 Abs. 3 AO vor, dass, wenn der letzte Tag einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, die Frist automatisch auf den nächsten Werktag verschoben wird. Diese Regelung soll im Rahmen des PostModG abgeschafft werden. Damit könnte ein Verwaltungsakt auch an Wochenenden und Feiertagen als zugestellt gelten.
  3. Anwendungsbereich: Die neuen Regelungen betreffen alle Verwaltungsakte, die nach dem 31. Dezember 2024 per Post verschickt, elektronisch übermittelt oder zum elektronischen Abruf bereitgestellt werden.

Mögliche Auswirkungen

Die Änderung der Bekanntgabefiktion könnte bedeutende praktische Auswirkungen für Steuerpflichtige und ihre Berater haben. Besonders die Abschaffung der Wochenend- und Feiertagsregelung könnte dazu führen, dass Fristen genau beachtet werden müssen, auch wenn sie auf Nicht-Werktage fallen⚠️.

Kritik und laufendes Verfahren

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat bereits Kritik an der geplanten Abschaffung der Wochenend- und Feiertagsregelung geäußert und diese als unnötig bezeichnet. Nach der ersten Debatte im Bundestag am 21. Februar 2024 wurde das Gesetz in die zuständigen Ausschüsse überwiesen, wo es weiter diskutiert wird.

Fazit

Sollte das PostModG wie geplant umgesetzt werden, ergeben sich neue Herausforderungen und Anforderungen an die Terminplanung und Fristenkontrolle im steuerrechtlichen Bereich. Steuerpflichtige und ihre Berater müssen sich auf eine sorgfältige Überwachung der Fristen einstellen, um keine rechtlichen Nachteile zu erleiden. Angesichts dieser Entwicklungen bleibt zu beobachten, wie sich die legislative Debatte weiterentwickeln wird.

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Quelle. PostModG

Autor: Jürgen R. Schott
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