Umsatzsteuerliche Organschaft: Generalanwalt gegen Umsatzsteuerbarkeit von Innenumsätzen
Der Generalanwalt hat sich am 16.05.2024 mit seinem Schlussantrag gegen eine Umsatzsteuerbarkeit von Innnenumsätzen gewandt.
Einführung zu Umsatzsteuerbarkeit von Innnenumsätzen
Die umsatzsteuerliche Organschaft ist ein komplexes Thema, das insbesondere für Unternehmensgruppen von großer Bedeutung ist. Eine aktuelle Entwicklung auf europäischer Ebene könnte erhebliche Auswirkungen auf die Behandlung von Innenumsätzen haben. Der Generalanwalt hat in seinem Schlussantrag vom 16. Mai 2024 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine bedeutende Empfehlung ausgesprochen. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die Details dieser Empfehlung und deren mögliche Folgen.
Hintergrund: Umsatzsteuerliche Organschaft
Eine umsatzsteuerliche Organschaft liegt vor, wenn mehrere rechtlich selbständige Unternehmen (Organgesellschaften) durch enge finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Verflechtungen unter der Leitung eines herrschenden Unternehmens (Organträger) als eine Einheit betrachtet werden.
Diese Regelung zielt darauf ab, eine Mehrwertsteuer auf interne Transaktionen innerhalb der Unternehmensgruppe zu vermeiden und eine Doppelbesteuerung zu verhindern.
Schlussantrag des Generalanwalts vom 16. Mai 2024
In seinem Schlussantrag äußert der Generalanwalt seine Ansicht.
☞Entgeltliche Leistungen zwischen Personen, die einem Zusammenschluss rechtlich unabhängiger, aber durch gegenseitige finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen eng miteinander verbundener Personen angehören, sollten nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallen.
☞Dies gelte selbst dann, wenn der Leistungsempfänger nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Kernaussagen des Generalanwalts
- Entgeltliche Leistungen innerhalb der Unternehmensgruppe: Der Generalanwalt argumentiert, dass solche Leistungen keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze darstellen sollten.
- Rechtliche Unabhängigkeit und enge Verflechtungen: Auch wenn die beteiligten Personen rechtlich unabhängig sind, führt die enge Verbindung durch finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen zu einer einheitlichen Betrachtung.
- Vorsteuerabzugsberechtigung des Leistungsempfängers: Die Möglichkeit oder Unmöglichkeit des Vorsteuerabzugs durch den Leistungsempfänger hat keinen Einfluss auf die Umsatzsteuerbarkeit der Innenumsätze.
Zwischenfazit zur Umsatzsteuerbarkeit von Innnenumsätzen
Der Generalanwalt spricht sich somit klar gegen eine Umsatzsteuerbarkeit von Innenumsätzen aus. Dies könnte zu einer erheblichen Vereinfachung und Reduzierung der Steuerlast für viele Unternehmensgruppen führen.
Ausblick und weitere Entwicklungen
Die Entscheidung des EuGH bleibt abzuwarten und wird mit Spannung erwartet. Eine Bestätigung der Empfehlung des Generalanwalts könnte weitreichende Folgen für die umsatzsteuerliche Behandlung von Unternehmensgruppen in der gesamten Europäischen Union haben. Auch die darauffolgende Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird von großer Bedeutung sein, da sie die praktische Umsetzung in Deutschland beeinflussen wird.
Fazit
Die Empfehlung des Generalanwalts stellt einen bedeutenden Schritt in der Diskussion um die umsatzsteuerliche Behandlung von Innenumsätzen dar. Unternehmensgruppen sollten die weitere Entwicklung genau verfolgen und sich gegebenenfalls frühzeitig auf mögliche Änderungen vorbereiten. Es bleibt abzuwarten, ob der EuGH der Empfehlung des Generalanwalts folgt und wie die nationalen Gerichte, insbesondere der BFH, reagieren werden.
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