Wirtschafts-Identifikationsnummer: BMF veröffentlicht Entwurf zur Verordnung
Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) steht seit dem Steueränderungsgesetz 2003 in § 139c Abgabenordnung (AO) im Gesetz, wurde jedoch bisher nicht umgesetzt. Nun hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf zur Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung veröffentlicht. Die Zuständigkeit für die Vergabe der W-IdNr. liegt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Einführung und Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt stufenweise aus technischen und organisatorischen Gründen. Zwischen November 2024 und voraussichtlich Ende des ersten Quartals 2026 wird das BZSt auf Anforderung des zuständigen Finanzamtes die W-IdNr. an wirtschaftlich tätige Personen vergeben und mitteilen. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Die W-IdNr. wird an folgende Gruppen vergeben:
- wirtschaftlich tätige natürliche Personen
- juristische Personen
- Personenvereinigungen
☞Einzelunternehmer und Freiberufler erhalten zusätzlich zur persönlichen Identifikationsnummer (IdNr.) eine W-IdNr., um den betrieblichen Bereich klar von der privaten Sphäre zu trennen.
☞Die W-IdNr. besteht aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern. Ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten wird hinzugefügt (Beispiel: DE123456789-00001), um eine Abgrenzung bei mehreren wirtschaftlichen Tätigkeiten zu ermöglichen.
Details der Verordnung
Die Einführung der W-IdNr. erfolgt am 30. September 2024.
Sie ähnelt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und übernimmt deren Funktionalität gemäß § 27a Absatz 1 Umsatzsteuergesetz, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Unterscheidungsmerkmal 00001 wird der ersten wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet. Weitere Tätigkeiten, Betriebe und Betriebsstätten erhalten entsprechende Merkmale, sobald die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Vergabe erfolgt in Stufen. Das BZSt teilt wirtschaftlich Tätigen, die bis zum 30. September 2024 eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten haben, diese als Wirtschafts-Identifikationsnummer zu. Wirtschaftlich Tätige ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten eine W-IdNr., wenn ein Benutzerkonto auf der Kommunikationsplattform ELSTER eingerichtet ist. Allen anderen wird die W-IdNr. zugeteilt, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
Die W-IdNr. wird spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres gelöscht, in dem der wirtschaftlich Tätige seine Tätigkeiten beendet hat.
Empfehlungen und Ausblick
Obwohl der Verordnungsentwurf vorliegt, bleiben viele technische Fragen offen. Die Finanzverwaltung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres weitere Informationen, wie FAQ, veröffentlichen.
⚠️Steuerberater sollten ihre Mandanten sensibilisieren und bitten, Post vom BZSt oder Mitteilungen via ELSTER der Kanzlei umgehend weiterzuleiten⚠️.
Unternehmensbasisdatenregister
Die W-IdNr. dient auch als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Das Unternehmensbasisdatenregister ist ein zentrales Projekt zur Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung, mit dem Ziel, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten und Mehrfachmeldungen der Stammdaten zu vermeiden („Once-Only“-Prinzip). Das Statistische Bundesamt ist für das Register zuständig, das BZSt übermittelt die Daten zur W-IdNr. an dieses.
Umsetzung in Software und Taxonomie
Das BMF hat für die E-Bilanz die neue Taxonomie 6.8 mit Schreiben vom 27. Mai 2024 veröffentlicht. Diese ist für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen. Die W-IdNr. muss ab dem Wirtschaftsjahr 2025 bzw. 2025/2026 berücksichtigt werden und kann auch schon für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2024 bzw. 2024/2025 verwendet werden.
Für die E-Bilanz ab VZ 2025 bzw. VZ 2025/2026 wird die W-IdNr. bei Unternehmen und Gesellschaftern innerhalb der GCD-Daten ein Pflichtfeld sein. Die Übermittlung kann auch ohne Angabe der W-IdNr. (mit dem Wert „Nillable = true“) erfolgen, wenn diese noch nicht erteilt wurde.
Die Einführung der W-IdNr. stellt einen wichtigen Schritt in der Modernisierung der Steuerverwaltung und der Entlastung der Unternehmen von Bürokratie dar. Steuerberater und Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Neuerungen vorbereiten, um reibungslose Abläufe sicherzustellen.
Weiterführende Unterstützung
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Quelle: Wirtschafts-Identifikationsnummerverordnung
Autor: Jürgen R. Schott
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