Digitale Gewerbesteuerbescheide: Aktueller Stand der Umsetzung
Digitale Gewerbesteuerbescheide – wie ist hier der aktuelle Stand? Mit einer Mitteilung vom 03. Juli 2024 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) einen wichtigen Durchbruch bei der Einführung digitaler Gewerbesteuerbescheide verkündet. Dies markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer vollständig digitalisierten Steuerverwaltung in Deutschland.
Einführung und erste Schritte
Bereits im April 2023 wurde der digitale Gewerbesteuerbescheid auf der Elster-Plattform eingeführt. Diese Erweiterung ermöglichte es Steuerpflichtigen, Gewerbesteuerbescheide digital abzurufen und maschinell weiterzuverarbeiten. Um diese Funktion nutzen zu können, mussten Steuerpflichtige ab dem Erhebungszeitraum 2022 in Elster den “Elektronischen Zustellwunsch” auswählen. Allerdings gab es zunächst technische Hürden, die eine vollständige Umsetzung verzögerten. Die zuständigen Kommunen waren noch nicht in der Lage, die Bescheide digital bereitzustellen, da die erforderlichen technischen Voraussetzungen nicht abgeschlossen waren.
Nordrhein-Westfalen als Vorreiter bei digitalen Gewerbesteuerbescheiden
Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen (FinMin NRW) hat am 11. Juli 2023 bekanntgegeben, dass NRW als erstes Bundesland Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerbescheide digital empfangen kann. Dies umfasst auch Gewerbesteuermessbescheide und Gewerbesteuer-Zerlegungsbescheide. Obwohl diese Neuerung einen erheblichen Fortschritt darstellt, planten viele Kommunen, den digitalen Service für die kommunale Gewerbesteuer erst bis Ende 2023 für Unternehmerinnen und Unternehmer bereitzustellen.
Vorteile und Format der digitalen Bescheide
Das Finanzministerium von Hessen, das federführend an der Entwicklung des digitalen Gewerbesteuerbescheids für ganz Deutschland beteiligt war, betonte in einer Pressemitteilung vom 02. Oktober 2023 die Vorteile der digitalen Bescheide. Diese werden im PDF-A3-Format mit einem eingebetteten XML-Datensatz bereitgestellt, was die maschinelle Weiterverarbeitung erheblich erleichtert.
Der Zeitpunkt, ab dem der digitale Bescheidabruf in der ETAX-Plattform möglich sein wird, soll in den kommenden Updates von ETAX bekannt gegeben werden.
Besonderheiten bei elektronischen Bescheiden zur Gewerbesteuer
Die elektronische Bekanntgabe von Gewerbesteuerbescheiden erfolgt gemäß § 122a Abgabenordnung (AO) und § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
☞Ein zum Abruf bereitgestellter Verwaltungsakt gilt am dritten Tag nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung als bekannt gegeben, sofern der Abruf rechtzeitig erfolgt.
☞Wird der Bescheid nicht innerhalb von zehn Tagen abgerufen, wird die Bereitstellung beendet, und die Bekanntgabe gilt als nicht erfolgt.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Unterscheidung zwischen den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Hier erlassen die Finanzämter die Gewerbesteuerbescheide und es greifen die Regelungen der AO. In den übrigen Flächenstaaten, wo die Gemeinden für die Bescheide zuständig sind, erfolgt die Bekanntgabe gemäß VwVfG.
Reform der Bekanntgabefiktion und Rechtsbehelfsmöglichkeiten
Mit der Reform durch das Postmodernisierungsgesetz (PostModG) wurde die Bekanntgabefiktion ab dem 1. Januar 2025 sowohl nach der AO als auch nach dem VwVfG von drei auf vier Tage verlängert. Dies gilt es bei der Fristberechnung zu beachten.
☞Im Falle eines Rechtsbehelfs gegen die Festsetzung der Gewerbesteuer ist in den Flächenstaaten nicht der Einspruch beim Finanzamt, sondern der Widerspruch bei der Gemeinde der richtige Weg.
Allerdings sollte in Zweifelsfällen vorsorglich gegen alle Bescheide Rechtsbehelfe eingelegt werden, um die eigenen Interessen zu wahren.
Fazit
Der digitale Gewerbesteuerbescheid stellt einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung der Steuerverwaltung dar und bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmen. Die sukzessive Einführung und die erforderlichen technischen Anpassungen zeigen jedoch, dass die vollständige Umsetzung noch Zeit benötigt. Unternehmen sollten die Entwicklungen genau verfolgen und ihre Prozesse entsprechend anpassen, um von den Vorteilen der digitalen Bescheide zu profitieren.
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Autor: Jürgen R. Schott
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