Freiflüge und Bonusprogramme

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Freiflüge und Bonusprogramme

Steuerliche Abrechnung leicht gemacht

Praxisfrage: wie werden Freiflüge und Bonusprogramme lohnsteuerrechtlich korrekt abgerechnet?

In der kalten Jahreszeit träumen viele von Urlaub im warmen Süden, und für andere Arbeitnehmer sind Dienstreisen per Flugzeug unumgänglich. Vielfliegerprogramme bieten Prämien für häufiges Fliegen, und ähnliche Programme gibt es auch für Bahnreisen oder Hotelübernachtungen. Viele Transportunternehmen bieten ihren Mitarbeitern zudem vergünstigte Konditionen für ihre eigenen Dienstleistungen.

Doch wie wirken sich diese Vergünstigungen steuerlich aus?

☞Die steuerliche Behandlung von Prämien hängt davon ab, ob sie beruflich oder privat genutzt werden und um welche Art von Prämie es sich handelt.

Grundsatz: Sachbezüge sind steuerpflichtig

Sachbezüge, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erhält, gelten grundsätzlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Der Wert bemisst sich nach dem günstigsten Marktpreis. Allerdings können Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 50 Euro monatlich steuerfrei bleiben.

Besondere Regelungen gelten für Arbeitnehmer, die Dienstleistungen oder Waren ihres Arbeitgebers verbilligt erhalten, sofern diese nicht überwiegend für die Belegschaft bestimmt sind. In diesen Fällen besteht ein Wahlrecht für die Bewertung:

☞Entweder erfolgt die Bewertung zum günstigsten Marktpreis oder zum Endpreis des Arbeitgebers abzüglich eines Pauschalabschlags.

☞Anwendung eines Freibetrags von 1.080 Euro jährlich.

Freiflüge und Freifahrten

Mitarbeiter von Fluglinien oder Transportunternehmen wie der Deutschen Bahn erhalten häufig Freiflüge oder Freifahrten. Diese geldwerten Vorteile sind, wenn sie nicht pauschal versteuert werden, nach dem Marktpreis am Abgabeort zu bewerten.

☞Hier greift ebenfalls der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Jahr.

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs von 2019 stellt klar, dass der Rabattfreibetrag auch für Fahrvergünstigungen gilt, die in dieser Form nicht Kunden angeboten werden, solange es sich um die gleiche Dienstleistung (Personenbeförderung) handelt. Dies gilt auch für Freiflüge, selbst wenn sie nicht unter denselben Bedingungen wie für reguläre Kunden gewährt werden.

Bewertung von Freiflügen nach Durchschnittswerten

Fluggesellschaften können Freiflüge für ihre Mitarbeiter auch nach Durchschnittswerten bewerten. Diese Werte wurden in einem Ländererlass festgelegt und variieren je nach Flugstrecke und Reservierungsstatus.

☞Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil nur insoweit, als sie nicht auf Steuern und Gebühren entfallen. Der Rabattfreibetrag findet in diesem Fall keine Anwendung.

Private Nutzung von Bonusprogrammen

Nicht nur Mitarbeiter von Transportunternehmen profitieren von vergünstigten Dienstleistungen. Auch Arbeitnehmer anderer Branchen sammeln auf Dienstreisen häufig Bonusmeilen oder -punkte, die privat genutzt werden.

☞Diese sind grundsätzlich steuerpflichtig, bleiben jedoch nach § 3 Nr. 38 EStG bis zu einem Wert von 1.080 Euro jährlich steuerfrei.

☞Dienstleistungen wie verbilligte Bahnfahrten oder Hotelübernachtungen sind ebenfalls steuerfrei, wenn der Anbieter des Programms auf Antrag die Vorteile pauschal versteuert.

Sozialversicherungsfreiheit

Die steuerfreien und pauschal versteuerten geldwerten Vorteile aus Bonusprogrammen sind in der Regel auch sozialversicherungsfrei. Anbieter wie Lufthansa oder die Deutsche Bahn übernehmen oft die Pauschalsteuer und ermöglichen somit eine steuerfreie private Nutzung der Prämien durch den Arbeitnehmer.

Arbeitsrechtliche Aspekte

Obwohl die steuerliche Behandlung von Bonusprogrammen oft vorteilhaft ist, sollten Arbeitnehmer ihre Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen im Blick behalten. Die private Nutzung von Dienstprämien kann arbeitsrechtlich untersagt sein. Im Fall eines Verbots müssen die Prämien ausschließlich für betriebliche Zwecke verwendet werden.

Fazit

Bonusprogramme können für Arbeitnehmer attraktive Vorteile bieten. Doch die steuerliche Behandlung ist oft komplex und hängt von vielen Faktoren ab. Es ist ratsam, die steuerlichen Regelungen genau zu prüfen und sicherzustellen, dass die Prämien korrekt abgerechnet werden.

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Autor: NAUTILUS-Akademie

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