BMF-Schreiben zum Abruf der ELStAM und zum Lohnsteuerabzug

BMF-Schreiben zum Abruf der ELStAM und zum Lohnsteuerabzug 

Das BMF-Schreiben zum Abruf der ELStAM und zum Lohnsteuerabzug  wurde umfassend überarbeitet.

Am 13. Dezember 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein umfassend aktualisiertes Schreiben zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und dem Lohnsteuerabzug veröffentlicht. Dieses Schreiben ersetzt die bisherigen Regelungen und bringt wichtige Neuerungen mit sich, die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung beachten sollten.

Überblick über die Aktualisierungen:

  1. Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM):Das BMF erläutert detailliert das Verfahren zur Bildung und den Inhalt der ELStAM sowie die Durchführung des Lohnsteuerabzugs. Dies umfasst die Schritte vom Abruf der Daten bis zur korrekten Anwendung im Lohnabrechnungsprozess.
  2. Verfahrensrechtliche Aspekte:Ergänzend werden Informationen zum Verfahrensrecht bereitgestellt, die für die praktische Umsetzung relevant sind. Dies schließt Hinweise auf Fristen, Zuständigkeiten und mögliche Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung ein.
  3. Härtefallregelung: Das Schreiben geht auf die Bedingungen ein, unter denen Arbeitgeber eine Härtefallregelung in Anspruch nehmen können, wenn die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht möglich oder unzumutbar ist.
  4. Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich: Es werden die Voraussetzungen und das Verfahren für den betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleich beschrieben, einschließlich der Pflichten des Arbeitgebers und der Rechte der Arbeitnehmer.
  5. Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren: Das BMF informiert über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für Arbeitnehmer, einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung zu stellen, sowie über die Umsetzung durch den Arbeitgeber.
  6. Haftung des Arbeitgebers: Besonderes Augenmerk wird auf die Haftung des Arbeitgebers gelegt, insbesondere in Fällen, in denen der Abruf der ELStAM nicht oder nicht zeitgerecht erfolgt. Das BMF betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die korrekte Anwendung der abgerufenen Daten und die möglichen Konsequenzen bei Verstößen.

Wesentliche Änderungen:

Die aktualisierte Fassung des BMF-Schreibens enthält mehrere Änderungen gegenüber der vorherigen Version, die im Fettdruck hervorgehoben sind. Besonders relevant sind dabei die Klarstellungen zu Zweifelsfällen beim ELStAM-Abruf und die daraus resultierenden Folgen für die Arbeitgeberhaftung. Es wird deutlich gemacht, dass ein nicht oder verspätet erfolgter Abruf der ELStAM zu Haftungsrisiken für den Arbeitgeber führen kann.

Empfehlung für Arbeitgeber:

Angesichts der umfassenden Aktualisierungen empfiehlt es sich für Arbeitgeber, das neue BMF-Schreiben sorgfältig zu prüfen und die darin enthaltenen Vorgaben in der Lohnabrechnungspraxis umzusetzen. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei den hervorgehobenen Änderungen geschenkt werden, um Haftungsrisiken zu minimieren und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Das vollständige BMF-Schreiben vom 31. Dezember 2024 ist auf der offiziellen Website des Bundesministeriums der Finanzen verfügbar.

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Quelle: BMF

Autor: NAUTILUS-Akademie

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