BMF veröffentlicht Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025

BMF veröffentlicht Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. Januar 2025 die aktuellen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) veröffentlicht.

Diese Pauschbeträge dienen der vereinfachten Ermittlung des Eigenverbrauchs in verschiedenen Branchen und werden regelmäßig angepasst, um den aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Wesentliche Punkte der aktuellen Veröffentlichung:

  • Berücksichtigung der Umsatzsteuerermäßigung: Im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2023 galt eine ermäßigte Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Diese temporäre Maßnahme wurde in den Pauschbeträgen entsprechend berücksichtigt.
  • Individuelle Betrachtung bei Betriebsprüfungen: Das BMF betont in seinem Begleitschreiben zur Richtsatzsammlung, dass die Finanzverwaltung stets die spezifischen Verhältnisse der einzelnen Betriebe berücksichtigen soll. Besonders vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Herausforderungen während der Corona-Pandemie ist eine sensible und individuelle Prüfung der Steuerpflichtigen unerlässlich.
  • Aktuelle Hinweise zur Betriebsprüfung: In zwei Schreiben vom 5. September 2023 hat sich das BMF zu den Grundsätzen der steuerlichen Betriebsprüfung geäußert, jedoch ohne spezifische Hinweise zur Anwendung der Richtsatzsammlungen im Rahmen des äußeren Betriebsvergleichs.

Wichtiger Hinweis:

Derzeit ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zur Anwendbarkeit der Richtsatzsammlungen anhängig (Aktenzeichen X R 19/23). Die Entscheidung in diesem Verfahren könnte Auswirkungen auf die zukünftige Anwendung der Richtsätze bei Betriebsprüfungen haben.

Fazit:

Die regelmäßige Aktualisierung der Pauschbeträge für Sachentnahmen durch das BMF bietet Unternehmen eine wichtige Orientierungshilfe. Dennoch ist es essenziell, die individuellen Gegebenheiten des eigenen Betriebs zu berücksichtigen und bei Unsicherheiten fachlichen Rat einzuholen. Angesichts des laufenden Verfahrens beim BFH sollten Unternehmen die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls ihre steuerlichen Strategien anpassen.

Weiterführende Unterstützung

Alle wichtigen steuerrechtlichen Änderungen werden wir stets in der Seminarreihe  “Aktuelles Steuerrecht”  darstellen. Für weitere Informationen und eine rechtliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Buchen Sie hier Ihr passendes Seminar!

Aktuelles Steuerrecht

 

Quelle: BMF

Autor: NAUTILUS-Akademie

Bleiben Sie up-to-date mit unseren Angebotenen. Abonnieren Sie den Nautilus – Newsletter.
NEWSLETTERANMELDUNG