Steuerliches Investitionssofortprogramm
Steuerliches Investitionssofortprogramm: Koalition veröffentlicht Gesetzentwurf zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
Am 3. Juni 2025 haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/323). Ziel ist die kurzfristige Mobilisierung von Investitionen und eine langfristige Stärkung der Standortattraktivität Deutschlands.
🔍 Kernelemente des Gesetzentwurfs
Wiedereinführung der degressiven AfA (§ 7 Abs. 2 EStG)
Für Anschaffungen bzw. Herstellungen beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 soll wieder die geometrisch-degressive Abschreibung möglich sein – mit einem Satz von 30 %, jedoch höchstens dem Dreifachen der linearen AfA.
➡️ Ziel: Schnelle Liquiditätswirkung durch hohen Abschreibungsbetrag im ersten Jahr („Investitions-Booster“).Neue AfA für reine Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG n.F.)
Für Elektrofahrzeuge (i.S.d. § 9 Abs. 2 KfzStG), die ab Juli 2025 bis Dezember 2027 angeschafft werden, wird eine arithmetisch-degressive AfA eingeführt:
- 75 % im Jahr der Anschaffung,
- 10 % im 1. Folgejahr,
- 5 % im 2. und 3. Folgejahr,
- 3 % im 4. Jahr,
- 2 % im 5. Jahr.
➡️ Gilt unabhängig von der Fahrzeugklasse (Pkw, Lkw, Busse etc.).
❗ Achtung: Sonderabschreibungen (§ 7g) sind ausgeschlossen, zeitanteilige Abschreibung nicht vorgesehen.
Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
Die Grenze für die 0,25 %-Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung reiner Elektrofahrzeuge steigt ab dem 1. Juli 2025 von 60.000 € auf 100.000 €.
➡️ Erhöhung der steuerlichen Attraktivität auch höherpreisiger Elektro-Dienstwagen.Körperschaftsteuersenkung ab VZ 2028
Der Körperschaftsteuersatz soll in fünf Stufen ab VZ 2028 jährlich um einen Prozentpunkt auf schließlich 10 % ab VZ 2032 gesenkt werden.
➡️ Wettbewerbsfähigeres Steuerniveau im internationalen Vergleich.Reduzierter Thesaurierungssteuersatz (§ 34a EStG)
Der Sondertarif für nicht entnommene Gewinne wird schrittweise abgesenkt:
- 27 % ab VZ 2028,
- 26 % ab VZ 2030,
- 25 % ab VZ 2032.
➡️ Stärkung der Eigenkapitalbildung im Mittelstand.
Erweiterung der Forschungszulage (§ 3 FZulG)
Weitere Details zu den geplanten Anpassungen stehen noch aus – eine Ausweitung wird jedoch angestrebt, insbesondere im Bereich digitaler Innovationen.
🗂 Hintergrund: Sofortprogramm vom 28. Mai 2025
Der Gesetzentwurf ist Teil des steuerpolitischen Sofortprogramms der neuen Bundesregierung, das fünf zentrale Säulen umfasst:
- Investitionsoffensive
- Verfahrensvereinfachung
- Staatsmodernisierung
- Wachstumsanreize
- Demokratie- und Gesellschaftsstärkung
Das Investitionssofortprogramm greift damit zentrale Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag auf und setzt gezielt auf steuerliche Impulse zur Standortstärkung.
📌 Fazit für die Beratungspraxis
Das Gesetzespaket bietet hohe Relevanz für Investitionsentscheidungen ab Mitte 2025. Bereits jetzt sollten Mandanten mit Investitionsabsichten auf den möglichen Startzeitpunkt (1. Juli 2025) vorbereitet werden.
Praxishinweis: Investitionen vorziehen oder verzögern? Der steuerliche Vorteil hängt künftig stärker vom Zeitpunkt der Anschaffung ab. Auch bei der Dienstwagenwahl und Thesaurierungspolitik ergeben sich neue Gestaltungsspielräume.
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Quelle: BT-Drs. 21/323, Sofortprogramm vom 28.05.2025, EStG-Entwurfstext
Autor: NAUTILUS-Akademie
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