Umsatzsteuer-Sonderprüfung 2024

Umsatzsteuer-Sonderprüfung 2024

Umsatzsteuer-Sonderprüfung 2024: Beeindruckendes Mehrergebnis von 1,63 Mrd. Euro

Statistik des BMF zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung 2024

Die aktuellen Zahlen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Umsatzsteuer-Sonderprüfung für das Jahr 2024 verdeutlichen einmal mehr die fiskalische Schlagkraft dieser Maßnahme: Insgesamt wurde ein Mehrergebnis von rund 1,63 Milliarden Euro erzielt – ein klares Signal für die zunehmende Bedeutung dieser Prüfungsform im Besteuerungsverfahren.

  1. Hintergrund: Was ist eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung?

Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist ein eigenständiges Prüfungsinstrument der Finanzverwaltung, das neben der allgemeinen Betriebsprüfung zum Einsatz kommt. Sie dient insbesondere der zeitnahen Aufdeckung und Korrektur von umsatzsteuerlichen Fehlern und Unregelmäßigkeiten. Gegenstand sind regelmäßig einzelne Besteuerungszeiträume und abgegrenzte Sachverhalte mit umsatzsteuerlichem Bezug.

Besonders bemerkenswert: Die Sonderprüfung erfolgt unabhängig vom Turnus der Betriebsprüfung– sowohl große als auch kleine Unternehmen können jederzeit geprüft werden.

  1. Zahlen & Fakten aus dem Jahr 2024

Nach Angaben des BMF wurden im Jahr 2024 insgesamt 63.733 Umsatzsteuer-Sonderprüfungendurchgeführt. Zum Einsatz kamen dabei 1.630 Sonderprüfer, die durchschnittlich jeweils 39 Prüfungen pro Jahr vorgenommen haben.

Das durchschnittliche Mehrergebnis pro Prüferbetrug somit rund 1 Mio. Euro. In der Praxis bedeutet dies eine erhebliche fiskalische Relevanz pro eingesetztem Beamten.

Hinweis: Nicht berücksichtigt sind dabei die Mehrergebnisse aus der Teilnahme der Sonderprüfer an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an Maßnahmen der Steuerfahndung.

  1. Steuerliche Praxis: Was bedeutet das für Steuerberater und Mandanten?

Die Zahlen machen deutlich: Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist kein Randphänomen, sondern ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Prüfungsstrategie der Finanzverwaltung. Für die steuerliche Beratungspraxis ergeben sich daraus mehrere Konsequenzen:

  • Prävention statt Reaktion: Die umsatzsteuerliche Compliance muss noch stärker in den Fokus rücken. Formale Mängel oder systematische Fehler in der Umsatzsteuer (z. B. bei Reverse-Charge, Innergemeinschaftlichen Lieferungen oder Rechnungsstellung) können schnell zu erheblichen Nachforderungen führen.
  • Dokumentation ist entscheidend: Die Prüfungspraxis legt zunehmenden Wert auf eine lückenlose Dokumentation von Geschäftsprozessen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Mandanten sollten hier auf eine strukturierte Ablage und verlässliche Belegorganisation hingewiesen werden.
  • Risikoorientierte Vorbereitung: Eine systematische Schwachstellenanalyse im Vorfeld einer möglichen Prüfung kann helfen, unnötige Mehrergebnisse zu vermeiden. Kritische Bereiche sollten regelmäßig mit Blick auf Prüfungsrisiken bewertet werden.
  1. Handlungsempfehlung für Kanzleien

  • Frühwarnsystem etablieren: Digitale Tools zur Umsatzsteuer-Analyse oder interne Review-Verfahren sollten implementiert werden, um Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen.
  • Mitarbeiterschulungen intensivieren: Gerade bei abrechnungsnahen Tätigkeiten (z. B. Rechnungswesen, Fakturierung, Einkauf) ist aktuelles Wissen zum Umsatzsteuerrecht essenziell.
  • Mandanten sensibilisieren: Die Bedeutung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung sollte bei Jahresgesprächen oder Mandanten-Newslettern aktiv kommuniziert werden – am besten mit Hinweis auf die aktuellen Zahlen.

Fazit:

Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung bleibt ein hochwirksames Instrument der Finanzverwaltung – mit nachweislich erheblichem fiskalischem Effekt. Für Berater ist sie zugleich Anlass und Verpflichtung, Mandanten bei der Einhaltung der umsatzsteuerlichen Vorschriften noch aktiver zu begleiten und auf mögliche Prüfungsrisiken systematisch vorzubereiten.

Weiterführende Unterstützung

Alle umsatzsteuerlichen Themen stellen wir Ihnen in unserer Seminarreihe “Umsatzsteuer Aktuell II/2025″ dar. Für weitere Informationen und eine rechtliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Buchen Sie hier Ihr passendes Seminar!

Umsatzsteuer Aktuell II/2025

 

Quelle: BMF

 

Autor: NAUTILUS-Akademie

Bleiben Sie up-to-date mit unseren Angebotenen. Abonnieren Sie den Nautilus – Newsletter.
NEWSLETTERANMELDUNG