Haftungsfragen bei Fehlern im Lohn

Haftungsfragen bei Fehlern im Lohn

⚖️ LG Stuttgart, Urteil vom 04.06.2025 (Az. 27 O 280/24) nimmt Stellung zu Haftungsfragen bei Fehlern im Lohn

Thema: Schadensersatzpflicht eines Lohnbuchhalters wegen vermeidbarer Nachforderungen

Am 4. Juni 2025 fällte die 27. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart ein Urteil, das die persönliche Haftung von Lohnbuchhaltern (Steuerkanzlei) bei Beratungsfehlern näher konkretisiert. Konkret hatte die DRV im Rahmen einer Betriebsprüfung für eine Mandantin (GmbH) die SV-Pflicht für einen Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer festgestellt. Dieser GF wurde jahrelang unbeanstandet – jedoch zu Unrecht – sv-frei abgerechnet. Hinweise zur Schwierigkeit bei der korrekten Abrechnung von Geschäftsführern einer GmbH hatte die Steuerkanzlei nicht gegeben.

Hintergrund & Entscheidungsgründe

  • Der Sachverhalt betraf einen Lohnbuchhalter (= Steuerkanzlei), der durch fehlende Hinweise eine zusätzliche Nachzahlungspflicht ausgelöst hatte – vermeidbar und daher schadenersatzpflichtig.

Konkrete Folgen

  • Die Steuerkanzlei wurde zur Rückzahlung von 114.651,90 € nebst Zinsen verpflichtet, da der Beratungsfehler direkt den Schaden verursacht und keine Drittverschuldung vorlag.

  • Zudem wurde klargestellt, dass ein späterer Vermögensvorteil (z. B. aus Rückerstattung durch Dritte) nicht die Haftung ausschließt – solche Ausgleichseffekte bleiben bestehen .


🔍 Bedeutung für Beratende & Unternehmen

GruppeKonsequenz
Lohnbuchhalter & SteuerberaterMüssen ihre Beratung besonders sorgfältig dokumentieren und Haftungsrisiken bei falschen Empfehlungen im Blick behalten (konkret wenn es um die sv-rechtliche Beurteilung vom mitarbeitenden Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH geht).
UnternehmenSollten ihre Berater bewusst auswählen, prüfen und an klare Beratungsprozesse mit Haftungsklärung binden.
GeschädigteErhalten durch das Urteil klare rechtliche Handhabe für Schadensersatz bei Beratungsfehlern.

Fazit

Dieses Urteil macht deutlich: Berater haften nicht nur für offensichtliche Fehleinschätzungen, sondern auch dann, wenn sie durch Unterlassen oder unzureichende Prüfung vermeidbare Nachteile herbeiführen – selbst bei vermögensneutral wirkenden Nachzahlungen. Eine Positionsklärung im Vertrag und sorgfältige Dokumentation sind daher umso wichtiger.


💡 Praxistipp

Für Berater im Lohn- und Steuerbereich empfiehlt es sich:

  • Sorgfältige, schriftlich dokumentierte Prüfung von Angaben und Voraussetzungen, bevor Empfehlungen ausgesprochen werden.

  • Haftungsrisiken offen kommunizieren und gegebenenfalls Haftungsversicherung abschließen.

Wenn Sie zu diesem Rechtsproblem Rückfragen haben oder eine rechtliche Einschätzung für Ihren Fall benötigen, melden Sie sich gerne – wir können individuell darauf eingehen.

Weiterführende Unterstützung

Alle wichtigen sv-rechtlichen Änderungen werden wir stets in der Seminarreihe  “Aktuelles SV-Recht”  darstellen. Für weitere Informationen und eine rechtliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

Buchen Sie hier Ihr passendes Seminar!

Blickpunkt Lohn “Aktuelle Rechtsprechung zur Lohnsteuer und SV” – onAIR Webinar am 14.07.2025 (Beginn 10:00 Uhr)

Aktuelles SV-Recht 2026 – onair Webinar am 15.01.2026 (Beginn: 9:00 Uhr)

Aktuelles SV-Recht 2026 – onair Webinar am 23.02.2026 (Beginn: 9:00 Uhr)

 

Quelle: LG-Stuttgart

Autor: NAUTILUS-Akademie

Bleiben Sie up-to-date mit unseren Angebotenen. Abonnieren Sie den Nautilus – Newsletter.
NEWSLETTERANMELDUNG