Aktivrente ab 2026
Aktivrente ab 2026: Bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei für Beschäftigte im Rentenalter
Ziel der Aktivrente
Mit dem Aktivrentengesetz, das zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, setzt die Bundesregierung einen deutlichen Impuls für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ziel ist es, den Verbleib im Erwerbsleben attraktiver zu machen – und gleichzeitig die Sozialversicherungssysteme zu stärken.
Kern des Gesetzes ist die neue Steuerbefreiung von bis zu 2.000 € monatlich für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Was ist die Grundidee der Aktivrente?
Die Aktivrente verfolgt zwei zentrale Ziele:
1. Arbeitsanreize für ältere Beschäftigte erhöhen
Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, soll finanziell spürbar profitieren.
Bis zu 2.000 € monatlich des Arbeitslohns bleiben steuerfrei.
2. Sozialversicherungssysteme stabilisieren
- Die Rentenversicherungsbeiträge werden weiterhin gezahlt.
- Es entsteht kein Progressionsvorbehalt, der die Steuerlast erhöhen würde.
Wichtig:
Die Steuerbefreiung gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte – nicht für Selbstständige, Minijobber oder Beamte.
Die Neuregelung im Einkommensteuergesetz
Mit dem Aktivrentengesetz wurde § 3 Nr. 21 EStG neu eingefügt. Die Vorschrift regelt:
- Steuerfreiheit bis 24.000 € pro Jahr (entspricht 2.000 € pro Monat)
- Nur für Tätigkeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze
- Nur, wenn der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge abführt
- Keine Steuerfreiheit, wenn andere Steuerbefreiungen greifen
- Zeitanteilige Kürzung, wenn die Voraussetzungen nicht im ganzen Jahr vorliegen
- Besondere Regelung für Steuerklasse VI: Der Arbeitnehmer muss bestätigen, dass der Freibetrag nicht bereits in einem anderen Dienstverhältnis genutzt wird
Regelaltersgrenze – ein kurzer Überblick
Die Regelaltersgrenze ergibt sich aus § 35 Satz 2 und § 235 SGB VI:
- Grundsätzlich: 67 Jahre
- Für ältere Jahrgänge gelten Übergangsregelungen (Beginn bei 65 Jahren)
Für die Aktivrente zählt ausschließlich, ob die Regelaltersgrenze überschritten wurde.
Inkrafttreten und Evaluierung
- Das Aktivrentengesetz gilt seit 1. Januar 2026.
- Die Bundesregierung evaluiert die Wirkung nach zwei Jahren.
- Bis Ende 2029 soll geprüft werden:
- Steigt die Erwerbsquote älterer Menschen?
- Sollte die Aktivrente auf Selbstständige ausgeweitet werden?
Arbeitsrechtliche Ergänzung
Für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, wurde das Anschlussverbot des § 14 TzBfG aufgehoben.
Das bedeutet:
- Sachgrundlose Befristungen sind wieder möglich
- Auch mehrfach hintereinander
- Rückkehr zum früheren Arbeitgeber wird erleichtert
Weiterführende Unterstützung
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Autor: NAUTILUS-Akademie
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