Mindestlohn und Minijob ab Januar 2026

Mindestlohn und Minijob ab Januar 2026

Neuer Mindestlohn und neue Minijob-Grenzen ab Januar 2026 – Was Steuerberater jetzt wissen müssen

Zum Jahreswechsel 2026 treten gleich zwei zentrale Änderungen in Kraft, die für Arbeitgeber, Lohnbüros und Steuerberater erhebliche Auswirkungen haben:

Der gesetzliche Mindestlohn steigt deutlich, und die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs wird automatisch angepasst. Beide Änderungen greifen unmittelbar – ohne Übergangsregelung. Damit besteht akuter Handlungsbedarf.

Im Folgenden erhalten Sie eine kompakte, praxisorientierte Übersicht mit Beispielen, Risiken und konkreten Handlungsempfehlungen.

1. Neuer Mindestlohn ab 1. Januar 2026

Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 eine zweistufige Erhöhung beschlossen:

ab 01.01.2026 = 13,90 € und

ab 01.01.2027 = 14,60 €

Praxisfolge

Alle Beschäftigten, die 2025 noch unter 13,90 € pro Stunde verdienen, müssen zum 01.01.2026 angepasst werden.

2. Neue Geringfügigkeitsgrenze ab Januar 2026

Die Geringfügigkeitsgrenze wird gesetzlich dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV).

Mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 € ergibt sich ab 2026:

➡️ Neue Minijob-Grenze: 603 €

Die offizielle Bekanntgabe erfolgt wie üblich durch das BMAS im Bundesanzeiger.

Kein Übergangsrecht zum 01.01.2026

Der Gesetzgeber hat – anders als 2022 – kein Übergangsrecht vorgesehen.

Das bedeutet: Alle Beschäftigungsverhältnisse müssen zum 01.01.2026 neu bewertet werden.

Praxisfall: Frau G

  • Teilzeitkraft seit 01.01.2025
  • 43 Std/Monat × 13 € = 559 €
  • 2025: Übergangsbereich (Midijob), sv-pflichtig

Ab 01.01.2026:

Mindestlohn 13,90 € → 597,70 € Monatsentgelt

→ Unterhalb der neuen Grenze von 603 € → Minijob

Erforderliche Meldungen

  • Abmeldung bei der Krankenkasse zum 31.12.2025
    • Meldegrund: 31
    • Beitragsgruppe: 1111
  • Anmeldung bei der Minijob-Zentrale zum 01.01.2026
    • Meldegrund: 11
    • Beitragsgruppe: 6100/6500

Weiterführende Unterstützung

Alle wichtigen sv-rechtlichen Änderungen werden wir stets im  Seminar  “Aktuelles SV-Recht 2026″  darstellen. Für weitere Informationen und eine rechtliche Beratung zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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🔗 Quelle: Bundesanzeiger
 
 
 

Autor: NAUTILUS-Akademie

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