FAQ zur Entlastungsprämie

FAQ zur Entlastungsprämie

FAQ zur Entlastungsprämie: Was Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt wissen müssen

Plan der Bundesregierung

Die Bundesregierung reagiert auf die wirtschaftlichen Folgen des Iran‑Kriegs und die anhaltend hohen Energiepreise mit einem umfangreichen Entlastungspaket. Ein zentrales Element: Arbeitgeber sollen die Möglichkeit erhalten, ihren Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 € zu zahlen.

FAQ zur Entlastungsprämie

Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen ausführlichen Fragen‑Antwort‑Katalog veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte fassen wir hier kompakt zusammen.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Entlastungsprämie zu zahlen?

Nein.

Die Zahlung ist freiwillig. Der Gesetzgeber schafft lediglich den Rahmen, damit Unternehmen ihren Beschäftigten eine zusätzliche Unterstützung gewähren können. Ob und in welcher Höhe eine Prämie gezahlt wird, hängt von der jeweiligen wirtschaftlichen Situation des Betriebs ab.

Unternehmen, die sich für eine Auszahlung entscheiden, können die Prämie als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.

Muss die Prämie beantragt werden?

Ebenfalls nein.

Entscheidet sich der Arbeitgeber für die Zahlung, erfolgt die Abwicklung automatisch über die Lohnabrechnung. Die Prämie muss dort gesondert ausgewiesen werden.

Fallen Steuern oder Sozialabgaben an?

Die Entlastungsprämie ist bis zu 1.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird.

Eine Finanzierung über Entgeltumwandlung ist ausgeschlossen.

Für Arbeitgeber gilt: Die steuer- und abgabenfreien Zahlungen können vollständig als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Die dadurch entstehenden Mindereinnahmen des Bundes sollen u. a. durch eine Erhöhung der Tabaksteuer ab 2026 kompensiert werden.

In welchem Zeitraum darf die Prämie ausgezahlt werden?

Die Steuerbefreiung ist zeitlich befristet.

Die Auszahlung soll möglich sein ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027.

Wichtig:

Das Entlastungspaket befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Bundestag und Bundesrat müssen abschließend zustimmen.

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Aktuelles Steuerrecht

Quelle: FAQ

Autor: NAUTILUS-Akademie

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