Gerade bei Minijobbern kommen auch flexible Arbeitszeiten zum Tragen. Es soll ein festes Gehalt gezahlt werden, unabhängig davon, ob der Minijobber nun 30, 35 oder 40 Stunden arbeitet. Mehr- oder Minderarbeit soll sich über ein Überstundenkonto ausgleichen.
In unserem Blickpunkt Lohn werden wir uns genau solche Lohnabrechnungen anschauen und dabei klären:
In einem ersten kurzen einleitenden Teil werden wir diese Themen lohnsteuer– und sv-rechtlich einordnen.
Im zweiten Teil bekommen dann auch Sie wieder die Gelegenheit in einer Fragerunde alle Ihrer Fragen direkt an die Dozenten zu stellen. Dabei werden wir vorrangig nicht nur Ihre Fragen zu den Mitarbeitern in Impf- und Testzentren beantworten, sondern bei Bedarf ganz allgemein alle Ihre beitrags- und lohnsteuerrechtlichen Fragen.
Mit diesem 1-stündigen online-Seminar bekommen Sie schnell den Überblick!
Sie sparen dadurch Zeit, die Sie sonst mit aufwendiger Eigenrecherche verbringen würden!
Sie gewinnen damit Zeit, für all die anderen wichtigen Dinge in Ihrem Arbeitsalltag!
Sie bekommen rechtssichere Lösungen, die auch den Prüfungen der DRV und des Finanzamtes standhalten!
Wir freuen uns auf Sie!
Jürgen R. Schott & Jörg Romanowski
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