Schott & Romanowski zu Lohnsteuer- und SV-Fragen aus Ihrer Lohnpraxis
Im Juni 2022 geht es um die Frage “Welche Unterlagen müssen Arbeitgeber im Rahmen von Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung und der Lohnsteueraußenprüfung tatsächlich vorlegen?”
Sie müssen sich künftig weder wundern noch ärgern, wenn die Prüfer bestimmte Unterlagen verlangen. Mit diesem Blickpunkt Lohn werden Sie künftig stets rechtssicher abgrenzen können, was Sie tatsächlich vorlegen müssen und wann Prüfer Dinge verlangen, für die es keine Rechtsgrundlage gibt!
Sie werden nie wieder zu viele Unterlagen vorlegen und somit sich und die Mandanten vor unberechtigten Nachforderungen schützen!
Wir werden unter anderem folgende Fragen klären:
- Welche Unterlagen müssen Arbeitgeber im Rahmen von Lohnsteueraußenprüfungen und Betriebsprüfungen der DRV wirklich vorlegen?
- Was dürfen die Prüfer tatsächlich verlangen – und was nicht?
- Müssen Originale vorgelegt werden oder reichen Kopien?
- Können diese Lohnunterlagen auch elektronisch archiviert werden?
- Wie kann das in der Praxis rechts- und prüfungssicher gestaltet werden?
- Wer kann dabei helfen?
In einem ersten kurzen einleitenden Teil werden wir diese Themen lohnsteuer- und sv-rechtlich einordnen.
Im zweiten Teil bekommen dann auch Sie wieder die Gelegenheit in einer Fragerunde alle Ihrer Fragen direkt an die Dozenten zu stellen. Dabei werden wir vorrangig zwar Ihre Fragen zum Thema Lohnunterlagen beantworten, darüber hinaus aber auch bei Bedarf ganz allgemein alle Ihre beitrags- und lohnsteuerrechtlichen Fragen.
- Mit diesem 1-stündigen online-Seminar bekommen Sie schnell den Überblick!
- Sie sparen dadurch Zeit, die Sie sonst mit aufwendiger Eigenrecherche verbringen würden!
- Sie gewinnen damit Zeit, für all die anderen wichtigen Dinge in Ihrem Arbeitsalltag!
- Sie bekommen rechtssichere Lösungen, die auch den Prüfungen der DRV und des Finanzamtes standhalten!
Wir freuen uns auf Sie!
Jörg Romanowski & Jürgen R. Schott