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Blickpunkt Lohn “Das neue PUEG! – Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – wichtige Auswirkungen in der Lohnabrechnungspraxis ab Juli 2023” – Aufzeichnung vom 23.06.2023

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Schott & Romanowski zu Brennpunkt-Fragen aus Ihrer Praxis – Das neue PUEG = Was ist das? Und was bedeutet dies für die Lohnabrechnungspraxis?

Diesmal beschäftigen wir uns mit dem neuen PUEG = Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz.

Mit dem PUEG wird unter anderem auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung umgesetzt. Hierfür soll der Kinderlosenzuschlag angehoben werden. Mitglieder mit mehreren Kindern sollen ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind entlastet werden.

Und jetzt kommt wieder mal Aufwand auf die Arbeitgeber zu: mit § 55 Absatz 3 Satz 3 SGB XI will der Gesetzgeber Folgendes regeln: „Die Elterneigenschaft sowie die Anzahl der Kinder sind in geeigneter Form gegenüber der beitragsabführenden Stelle, von Selbstzahlern gegenüber der Pflegekasse, nachzuweisen, sofern diesen die Angaben nicht bereits aus an- deren Gründen bekannt sind.“

Was bedeutet hier in „geeigneter Form“??? Reichen ELSTAM-Daten? Worauf müssen Arbeitgeber diesbezüglich in der Lohnabrechnung achten?

In unserem speziellen Blickpunkt werden wir uns genau diese Fragestellungen vornehmen und dabei klären:

  • Welche Nachweise hinsichtlich der Elterneigenschaft sind zulässig?
  • Welche Besonderheiten gelten bei Adoptiv-, Stief- und Pflegekindern?
  • Bis wann müssen diese Nachweise erbracht werden?
  • Wie müssen diese Elternnachweise aufbewahrt werden?
  • Ist das PUEG lohnsteuerrechtlich relevant?
  • sonstiges? …

Mit diesem 1-stündigen online-Seminar bekommen Sie schnell den Überblick!
Sie sparen dadurch Zeit, die Sie sonst mit aufwendiger Eigenrecherche verbringen würden!
Sie gewinnen damit Zeit, für all die anderen wichtigen Dinge in Ihrem Arbeitsalltag!
Sie bekommen rechtssichere Lösungen, die auch den Prüfungen des Finanzamtes standhalten ????!

Wir freuen uns auf Sie!

Jürgen R. Schott & Jörg Romanowski

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