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Das Statusverfahren ist eine Möglichkeit zeitnah eine Entscheidung von der Clearingstelle der DRV zu beantragen, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Seit dem 01.04. 2022 wird die Clearingstelle sogar bei erst geplanten Vertragsverhältnissen im Rahmen einer Prognoseentscheidung Stellung nehmen.
Tatsächlich ist das Statusverfahren auf Antrag die beste Gelegenheit Scheinselbständigkeit rechtzeitig zu erkennen und auszuschließen.
I. Allgemeines zur Beschäftigung / Scheinselbständigkeit
1. Allgemeines zur SV-Pflicht
2. Typische Merkmale einer Beschäftigung
II. optionales Statusverfahren
1. Wer ist zuständig?
2. Vorabüberlegung: Antragstellung oder Abwarten?
3. Was geschieht mit alten Statusbescheiden?
4. Was ist neu ab April 2022?
4.1. Prognoseentscheidungen
4.2. Gruppenfeststellung
4.3. Statusprüfung bei Dreiecksverhältnissen (Vermittler – Auftraggeber – Auftragnehmer)
5. Problem der Vertretung durch den Steuerberater im Statusverfahren: Wer darf die Mandanten beim Statusverfahren vertreten?
6. Haftungsfragen: Muss die Steuerkanzlei die Mandanten auf das Statusverfahren hinweisen? Was könnte geschehen, wenn Scheinselbständigkeit festgestellt wird und die Mandanten die Steuerkanzlei haftbar machen wollen?
Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.
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