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“EPP – Was passiert in der Einkommensteuerveranlagung 2022?”
In der Lohnabrechnung 2022 ist die Energiepreispauschale „durch“!
Aber was ist mit Arbeitnehmern, die keine EPP vom Arbeitgeber erhalten haben?
Was ist mit weiteren Anspruchsberechtigten?
Welche Besonderheiten bestehen bei Gewinneinkünftlern?
Was passiert bei Doppelzahlungen? Kontrollmechanismen der FinVerw?
Wer muss oder sollte eine Steuererklärung abgeben?
Kommt es durch die EPP zu einer Pflichtveranlagung?
Welche Auswirkungen ergeben sich durch die „neue EPP Rentner“?
Das EStG erhält einen eigenen Abschnitt XV mit 11 Paragraphen zur Energiepreispauschale (§§ 112-122 EStG)!
Für Rentner und Versorgungsbezugsempfänger wurden 2 weitere Gesetze zur Umsetzung geschaffen!
Dies alleine veranschaulicht die Wertigkeit der Thematik.
Hier die wichtigsten Stichpunkte für die praktische Umsetzung in der Veranlagung 2022:
- Veranlagungszeitraum und Höhe
- Entstehung des Anspruchs – Wer, Wie, Wann?
- Erfassung in der Einkommensteuerveranlagung
- Anrechnung auf die Einkommensteuer
- Pflichtveranlagung für AN?
- Umsetzung bei Minijob und Co?
- Speziell Selbständige: wie wird es gemacht?
- Leider Ja – Steuerpflicht der Energiepreispauschale …
- Gefahrenpunkte? Straf- und Bußgeldvorschriften – warum?
- Aussagen der FinVerw?
NEU: EPP Rentner – was ist bei der Veranlagung zu berücksichtigen?
NEU und danit der Spaß nicht zu kurz kommt = Besteuerungskomponente bei Entlastung nach EWSG!!!
Vorgesehen sind ca. 90 Min., danach Beantwortung Ihrer Fragen!
Wir freuen uns auf Sie!
Jürgen R. Schott
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