Ausgangspunkt für diesen Beitrag ist eine aktuelle Rechtsprechung vom BAG vom September 2022. Danach müssen wohl alle Arbeitgeber die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter erfassen. Das hatte so auch schon im Mai 2019 der EUGH vorgegeben. Getan hat sich seither nicht viel. Eine entsprechende rechtliche Umsetzung ist bisher im Bundeskabinett gescheitert. Doch jetzt setzt das BAG den Gesetzgeber deutlich stärker unter Druck.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen welche Arbeitszeiterfassungspflichten es bereits schon heute gibt und was vom Gesetzgeber diesbezüglich zu erwarten ist.
Eins ist schon mal klar: die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist aufwendig!
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