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Künstlersozialabgabe 2023: was muss wann gemeldet und gezahlt werden? – Aufzeichnung vom 21.03.2023 – NAUTILUSonLINE

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Wenn Unternehmen künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen, muss auch fast immer dafür die Künstlersozialabgabe abgeführt werden

Wichtig: Alle Entgelte, die an Künstler in 2021 gezahlt wurden, müssen bis zum 31. März 2023 an die Künstlersozialkasse gemeldet werden.

Fast alle Unternehmen, die künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen, sind tatsächlich zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet. Denn bereits die reine Inanspruchnahme künstlerischer Leistungen für Unternehmenszwecke gibt schon den Ausschlag. Unternehmen müssen damit auch in diesem Punkt den roten Faden in der Hand halten und sicher einschätzen können, ob sie abgabepflichtig sind und wenn ja, in welchem Umfang. Dabei soll dieses onAIR-Seminar unterstützen und Ihnen einen Leitfaden geben.

Inhalt

I. Prüfungsschwerpunkt KSA
1. Prüfverfahren
2. Feststellung der abgabepflichtigen Unternehmen
3. Abgabepflichtige Unternehmen
3.1. Rechtsformen der abgabepflichtigen Unternehmen
3.2. Typische Verwerter
3.3. Eigenwerber
3.4. Generalklausel
4. Zusätzliche Hinweise
4.1. Beauftragung eines selbständigen Künstlers
4.2. Auftragsvergabe an GmbH
4.3. Zahlungen innerhalb der Künstler-GbR
4.4. Zahlungen innerhalb der Künstler-GmbH
4.5. Doppelabgabe
4.6. Zahlungen an Dritte
4.7. Abwälzung der KSA
5. Bemessungsgrundlage
5.1. Entgelt
5.2. Keine Bemessungsgrundlage
5.3. Nebenkosten
6. Pflichten der Unternehmen
7. Praxisfälle

Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am onLine-Seminar benötigen Sie lediglich ein Tablet oder einen PC sowie einen Internetzugang.

Wichtige Hinweise:

Nach der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Das onLine-Seminar ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar
Sie erhalten die Unterlagen zum onLine-Seminar als Download im NAUTILUSwissensspeicher zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.