Minijobber in der SV
Referent: Jörg Romanowski
Aufzeichnungdauer: 4h und 10min
Bringen Sie sich mit diesem Seminar auf den aktuellsten Stand! Gelten noch die 520 €?
Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 €/Std erhöht. Gleichzeitig wird die Geringfügigkeitsgrenze angehoben – erstmals dynamisch und an den Mindestlohn gekoppelt. Wie ist der Stand in 2023? Viele neue Fragen tauchen auf und werden in diesem Seminar beantwortet!
Die konkreten Inhalte werden aufgrund der Aktualität ca. 4 Wochen vor Begin bekanntgegeben.
Wie erfolgt die sv-rechtliche Beurteilung der Minijobber?
Wie erfolgt die sv-rechtliche Beurteilung der kurzfristig Beschäftigten?
Was ist bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenzen zu tun?
Was passiert, wenn erst im Nachhinein ein Überschreiten der geringfügigkeitsgrenze bekannt wird?
Welche Entgeltunterlagen müssen vorgelegt werden?
Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.