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Bringen Sie sich mit diesem Seminar auf den aktuellsten Stand! Gelten noch die 520 €?
Der Gesetzgeber hat den Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 €/Std erhöht und wird den Mindestlohn zum 01.01.2024 erneut erhöhen – dann auf voraussichtlich 12,41 €.
Dadurch wird automatisch die Geringfügigkeitsgrenze angehoben – auf voraussichtlich dann 538 € – nunmehr dynamisch und an den Mindestlohn gekoppelt. Wie ist der Stand in 2023 und dann ab 2024? Viele Fragen tauchen auf und werden in diesem Seminar beantwortet!
Wie erfolgt die sv-rechtliche Beurteilung der Minijobber?
Welches Entgelt ist maßgebend?
Was ist bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenzen zu tun?
Was passiert mit den Mitarbeitern die heute noch mit 530 € bewusst sv-pflichtig sein wollen ab dem 01.01.2024? Übergangsrecht zum Übergangsbereich?
Was passiert, wenn erst im Nachhinein ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze bekannt wird?
Welche Entgeltunterlagen müssen vorgelegt werden?
Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme am onLine-Seminar benötigen Sie lediglich ein Tablet oder einen PC sowie einen Internetzugang.
Wichtige Hinweise:
Nach der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Das onLine-Seminar ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar
Sie erhalten die Unterlagen zum onLine-Seminar als Download im NAUTILUSwissensspeicher zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar