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Zwei Förderungen im Blickpunkt: Energetische Sanierungsmaßnahmen und Mietwohnungsneubau – Aufzeichnung vom 14.01.2026 – NAUTILUSonLINE

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Mit zwei ausführlichen, überarbeiteten Schreiben hat sich das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Förderung von Immobilien geäußert. Im BMF-Schreiben vom 21.08.2025 äußert das BMF seine Rechtsauffassung zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums nach § 35c EStG bei energetischen Sanierungsmaßnahmen und im BMF-Schreiben vom 21.05.2025 nimmt das BMF umfassend zur Förderung des Mietwohnungsneubaus nach § 7b EStG Stellung.

Beide BMF-Schreiben liefern aufgrund der hohen Bedeutung der beiden Regelungen wichtige Brennpunkte für die tägliche Beratungspraxis.

Unser Webinar vermittelt neben den aktuell geltenden Grundsätzen auch vergleichende Darstellungen der Rechtslagen und Rechtsauffassungen der Finanzverwaltung sowie wichtige Beratungs- und Gestaltungsansätze und gibt abrundend einen Überblick über bereits ergangene Rechtsprechung zu den beiden Förderungen.

I. Energetische Sanierung – § 35c EStG 4

  1. Hintergrund der Förderung
  2. Zeitlicher Anwendungsbereich
  3. Welche Objekte sind begünstigt?
  4. Welche Maßnahmen sind förderfähig?
  5. § 35c EStG und PV-Anlagen?
  6. Formelle Voraussetzungen
  7. Verfahrensrechtliche Voraussetzungen und Anforerungen an
  • Fachunternehmer
  • Bescheinigungen
  • Antragsstellung
  1. Höhe und Berechnung der Steuerermäßigung
  2. Ausschlussgründe für die Förderung
  3. Umsetzung in der Einkommensteuererklärung

II. Mietwohnungsneubau – § 7b EStG

  1. Hintergrund der Förderung
  2. Zeitlicher Anwendungsbereich
  3. Voraussetzungen für die Sonder-AfA
  • Fördergebiet
  • Was sind „Neue Wohnungen“?
  • Baukostenobergrenze
  • Entgeltliche Vermietung zu Wohnzwecken
  1. Sperrfrist
  2. Ermittlung der Bemessungsgrundlage
  3. Höhe der Sonder-AfA
  4. Laufzeit der Sonder-AfA und Folgezeit
  5. Worst case: Rückgängigmachung der AfA
  6. Beihilferechtliche Voraussetzungen
  7. Umsetzung in der Einkommensteuererklärung

Diese und viele weitere Fragen werden wir in einem ersten kurzen einleitenden Teil rechtlich einordnen und bewerten sowie die Konsequenzen für die Praxis ableiten.

Im zweiten Teil bekommen dann auch Sie wieder die Gelegenheit in einer Fragerunde alle Ihrer Fragen direkt an den Dozenten Herrn Martin Mann zu stellen.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am NAUTILUSonLine-Seminar benötigen Sie lediglich ein Tablet oder einen PC sowie einen Internetzugang.

Wichtige Hinweise:

Nach der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Das NAUTILUSonLine-Seminar ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar

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