Aktuelles Steuerrecht Herbst 2024 – onAIR Webinar am 26.09.2024 (Beginn 09:00 Uhr)
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NAUTILUS-onAIR
Seminar!
Kürzel:tax24
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In allen Fällen steht Ihnen unsere Rettungsring-Methode zur Verfügung.
Aktuellen Entwicklungen wird auch danach noch Rechnung getragen, so dass Sie immer eine brandaktuelle Fortbildung erhalten.
I. Aktuelle Fragestellungen aus der Praxis für die Praxis
- Die steuerlichen Änderungen durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz
- Endspurt: Inflationsausgleichsprämie
- Dauerbrenner: Doppelbesteuerung von Renteneinkünften – Was ist derzeit zu tun?
- Übungsleiter – und Ehrenamtspauschale richtig anwenden
- Es geht immer weiter: Kaufpreisaufteilung und das Finanzamt
- Aussetzung der Vollziehung einer Grundsteuerwertfeststellung im Bundesmodell – Handlungsbedarf?
II. Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung (EuGH, BVerfG und BFH)
- Bemessung steuerfreier Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten
- Zuordnung einer Leasing-Sonderzahlung bei Nutzungseinlage
- Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter
- Schädliches eigenes Vermögen des Unterhaltsempfängers
- Berücksichtigung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG und § 20 Abs. 2 EStG – Kein Wahlrecht im Hinblick auf die BFH-Vertrauensschutzregelung
- Steuerliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen
- Abmahnungen sind umsatzsteuerpflichtig
- Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer; „Einheitliches Vertragswerk“ in der Umsatzsteuer
- Der BFH und das Leistungsbündel – EuGH-Vorlagen zum Aufteilungsgebot bei unselbständiger Nebenleistung zur Beherbergung
- Parkplätze
- Frühstücksleistungen
- Fitness- und Wellnesseinrichtungen
- GewSt: Erweiterte Kürzung bei Vermietung eines Hotelgrundstücks
- Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO
- BFH hält Höhe der Aussetzungszinsen ab 01.01.2019 für verfassungswidrig
- Mündliche Verhandlung vor dem FG: Keine Terminsverlegung wegen eines Kurzurlaubs „ins Blaue“
III. Aktuelle Urteile der Finanzgerichte mit Rechtsbehelfsempfehlungen
- Sind die Grundsätze für Verträge zwischen nahen Angehörigen auf Verträge zwischen Partnern nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft übertragbar?
- Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes nach § 4 Abs. 4a EStG
- „Geschäftliche“ Veranlassung von Bewirtungskosten fällt unter § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG
- Erste Tätigkeitsstätte vs. Betriebsstätte: Keine Veränderung durch das neue Reisekostenrecht?
- Verfassungsmäßigkeiten der Pendlerpauschale ab 2022?
- Gewerblichkeit der Vermietung von Appartements in einem Boardinghouse
- Steuerberatungskosten als Veräußerungskosten
- Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung nach § 20 Abs. 6 S. 5 EStG
- Teilentgeltliche Immobilienübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterhalb der historischen Anschaffungskosten ist keine Veräußerung nach § 23 EStG
- Mindestdauer einer Erstausbildung nach § 9 Abs. 6 Satz 2 EStG auch für § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG maßgebend?
- Ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei Krebserkrankungen als Krankheitskosten?
- Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Milchersatzprodukte
- Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 2 AO zuungunsten des Steuerpflichtigen
IV. Aktuelles aus der Finanzverwaltung
- Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024
- Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -Verarbeitung
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung von digital agierenden Steuerpflichtigen (Influencer)
- Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen; Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung
- Verwaltungsvermögensquote nach § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG (90 %-Test)
- Änderung des AEAO
- Anhörung Beteiligter vor Erlass eines Verwaltungsakts
- Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO
Wird ggf. aktuellen Entwicklungen angepasst!
Interessiert?
Profitieren Sie von unseren erstklassigen und praxiserfahrenen Referenten und informieren Sie sich über aktuelle Urteile, neue Verwaltungsauffassungen und Gesetzesänderungen sowie anstehende Entwicklungen und sich dem daraus ergebenden Beratungspotenzial.
Die NAUTILUS-Akademie bietet Ihnen im Jahr 2024 noch mehr Leistungen und Vorteile – profitieren Sie zusätzlich von unserer Rettungsring-Methode!
Wir freuen uns auf Sie!
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme am onAir-Seminar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon und Lautsprechern (ggfs. Headset) sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bei Nutzung einer WTS-Verbindung kann es zu Problemen mit Video und Ton kommen. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.
Wichtige Hinweise:
- Nach der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Das NAUTILUSonAIR – Seminar ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar
- Eine Einwahl zu dem onAIR-Seminar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos finden Sie in Ihrem Teilnehmer-Account.
- Sie erhalten die Unterlagen zum onAIR-Seminar als Download im NAUTILUSwissensspeicher zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.
- Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars. Die Aufzeichnung ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.
Referent
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Jürgen R. SchottSteuerberater, Diplom-Finanzwirt (FH), D.A. (USA), Certified tax advisor (Germany)
– Seit 2006 in eigener Kanzlei tätig mit Mandatsgeschäft
– 12 jährige Tätigkeit in der Finanzverwaltung
– 30 Jahre Erfahrung im Steuerrecht
– Mitglied des Prüfungsausschusses der StBK Brandenburg für Steuerfachwirte und Steuerberater
Umsatzsteuer national/international, Aktuelles Steuerrecht, Einkommensteuer/Lohnsteuer, IStR und weitere Spezialthemen