Die Künstlersozialabgabe im Fokus der Betriebsprüfung der DRV – onAIR Webinar am 11.03.2024 (Beginn 13:00 Uhr)

Herzlich Willkommen bei Ihrem

NAUTILUS-onAIR

Seminar!

Kürzel:kü24

 

Stichtag 31.03.2024! Bis hierhin müssen die abgabepflichtigen Entgelte für 2023 gemeldet werden! Seien Sie den Betriebsprüfern einen Schritt voraus! Denn wenn die Deutsche Rentenversicherung zur Betriebsprüfung kommt, ist unter anderem ein Schwerpunkt die Künstlersozialabgabe. Seit 2015 ist es Pflichtaufgabe der DRV in den Unternehmen auch die korrekte Abführung der KSA zu prüfen. Insofern müssen Unternehmen auch in diesem Punkt den roten Faden in der Hand halten und sicher einschätzen können, ob sie abgabepflichtig sind und wenn ja, in welchem Umfang. Dabei soll dieses Webinar unterstützen und Ihnen einen Leitfaden geben. 

I. Prüfungsschwerpunkt KSA
1. Prüfverfahren
2. Feststellung der abgabepflichtigen Unternehmen
3. Abgabepflichtige Unternehmen
3.1. Rechtsformen der abgabepflichtigen Unternehmen
3.2. Typische Verwerter
3.3. Eigenwerber
3.4. Generalklausel
4. Zusätzliche Hinweise
4.1. Beauftragung eines selbständigen Künstlers
4.2. Auftragsvergabe an GmbH
4.3. Zahlungen innerhalb der Künstler-GbR
4.4. Zahlungen innerhalb der Künstler-GmbH
4.5. Doppelabgabe
4.6. Zahlungen an Dritte
4.7. Abwälzung der KSA
5. Bemessungsgrundlage
5.1. Entgelt
5.2. Keine Bemessungsgrundlage
5.3. Nebenkosten
6. Pflichten der Unternehmen
7. Praxisfälle

Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt. 

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am onAir-Seminar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon und Lautsprechern (ggfs. Headset) sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bei Nutzung einer WTS-Verbindung kann es zu Problemen mit Video und Ton kommen. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Bitte beachten Sie:

Für die Teilnahme am onAir-Seminar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon und Lautsprechern (ggfs. Headset) sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bei Nutzung einer WTS-Verbindung kann es zu Problemen mit Video und Ton kommen. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Wichtige Hinweise:

  1. Nach der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Das NAUTILUSonAIR – Seminar ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar
  2. Eine Einwahl zu dem onAIR-Seminar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos finden Sie in Ihrem Teilnehmer-Account.
  3. Sie erhalten die Unterlagen zum onAIR-Seminar als Download im NAUTILUSwissensspeicher zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.
  4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars. Die Aufzeichnung ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.

 

Kenncode: 304129

Datum

11.03.2024
Abgelaufene Events

Uhrzeit

13:00 - 15:00

Preis zzgl. MwSt.

€99.00

Zoom Webinar

Seminarart

NAUTILUSonAIR
Referent

Referent

  • Jörg Romanowski
    Jörg Romanowski
    Rentenberater, Dozent für das SV-Recht, Diplom Verwaltungswirt (FH)

    – Seit 2010 hauptberuflicher Dozent und Berater für Fragen zur Sozialversicherung
    – Tätigkeit als Referent für Steuerrecht und Bilanzierung seit 2005
    – Referent bei Vorträgen der AOK Brandenburg und der DRV-Bund
    – Von 2002 bis 2009 Betriebsprüfer im Außendienst der DRV Bund in Brandenburg und Berlin
    Aktuelles SV-Recht, Aushilfen und Minijobber, Scheinselbständigkeit und Statusverfahren, Betriebsprüfung der DRV, Künstlersozialabgabe, Betriebliche Altersvorsorge, Phantomlohn