Gefahrenpunkt: Hinweispflichten /Haftungsfragen der Steuerkanzlei bei der Betreuung der GmbH im Lohn – onAIR-Webinar am 19.06.2023
Die rechtssichere Beurteilung der SV-Pflicht oder -freiheit von mitarbeitenden Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH ist durchaus anspruchsvoll (und gefährlich) – viele Einzelfälle, viele Besonderheiten, viel Rechtsprechung! Leider ist diese Beurteilung in der Praxis auch oft fehlerhaft vorgenommen worden. Häufig werden Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH zu Unrecht sv-frei abgerechnet. Genau darauf konzentrieren sich allerdings die Prüfer der DRV in ihren Betriebsprüfungen spätestens seit Januar 2021. Das führt zu vielen Beitragsbescheiden. GmbH’n werden deshalb mit zum Teil sehr hohen Beitragsforderungen konfrontiert.
Das gilt es zu verhindern! Auch in 2023!
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen, ob Steuerkanzleien hierbei beraten dürfen, ob sie ggf. Hinweispflichten haben und ob Steuerkanzleien unter Umständen mit Haftungsfragen konfrontiert werden können???
In einem aktuellen Fall war eine Steuerberaterin mit einer Haftungsforderung ihrer Mandantin in Höhe von ca. 105.000 € konfrontiert!
Dieses Seminar soll Ihnen in 60 Minuten online einen Überblick über die Rechtslage geben, sodass Sie stets sicher erkennen können, ob die von Ihnen betreute GmbH hier ein Problem hat und wie sie es gegebenenfalls lösen kann. Sie können alle Ihre Fragen zum Thema mitbringen und direkt beim Seminar mit einbringen.
Inhalt
- Gesellschafter & Geschäftsführer der GmbH – SV-Recht
- Wie entsteht SV-Pflicht
- Allgemeines – Prüfungsschwerpunkt in der BP der DRV
- Beherrschender Einfluss = keine SV-Pflicht
- Kein beherrschender Einfluss = SV-Pflicht
- Welche Pflichten haben hier die Steuerberater – Beratungs- oder/und Hinweispflichten?
- aktuelle Rechtsprechung vom OLG Hamm
- Lösungsansätze:
- Statusverfahren (Kurzüberblick) bei der DRV Bund
- Anfrage bei der Krankenkasse
- Gelten alte Statusbescheide von Krankenkassen noch?
Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme am onAir-Seminar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon und Lautsprechern (ggfs. Headset) sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bei Nutzung einer WTS-Verbindung kann es zu Problemen mit Video und Ton kommen. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.
Wichtige Hinweise:
- Nach der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Das onAIR-Seminar ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar
- Eine Einwahl zu dem onAIR-Seminar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos finden Sie in Ihrem Teilnehmer-Account.
- Sie erhalten die Unterlagen zum onAIR-Seminar als Download im NAUTILUSwissensspeicher zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.
- Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars. Die Aufzeichnung ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.
Referent
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Jörg RomanowskiRentenberater, Dozent für das SV-Recht, Diplom Verwaltungswirt (FH)
– Seit 2010 hauptberuflicher Dozent und Berater für Fragen zur Sozialversicherung
– Tätigkeit als Referent für Steuerrecht und Bilanzierung seit 2005
– Referent bei Vorträgen der AOK Brandenburg und der DRV-Bund
– Von 2002 bis 2009 Betriebsprüfer im Außendienst der DRV Bund in Brandenburg und Berlin
Aktuelles SV-Recht, Aushilfen und Minijobber, Scheinselbständigkeit und Statusverfahren, Betriebsprüfung der DRV, Künstlersozialabgabe, Betriebliche Altersvorsorge, Phantomlohn