Jahresabschluss 2023 – onAIR Webinar 27.03.2023
Inhalt
Die Anforderungen bei der Jahresabschlusserstellung steigen immer mehr an – auch in 2023. Auch Haftungsgefahren nicht nur bei inhaltlichen Fehlern, sondern auch bei formellen und terminlichen Verstößen nehmen immer mehr zu. Dies gilt am stärksten für Unternehmen in der Krise, kann aber auch für wirtschaftliche gesunde Betriebe zum Problem werden.
Unser Seminar zeigt Ihnen die neuste Entwicklung aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung aus Praktikersicht auf und hält Sie auf dem aktuellen Stand.
Jahresabschluss 2023 – Inhalt und Gliederung
I. Aktivseite der Bilanz
1. Grundstücke
1.1. Gesetzliche Neuregelungen bei der Abschreibung
1.2. BMF contra BFH: Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (un)möglich?
1.3. Kaufpreisaufteilungshilfe: Aktueller Stand und praktische Empfehlungen
1.4. Neues zum häuslichen Arbeitszimmer
2. Bewegliches Sachanlagevermögen
2.1. Bleibt die degressive AfA doch?
2.2. § 7g EStG – Neues zur Sonder-AfA und zum IAB
2.3 Nochmals: Verlängerung der Auflösungsfristen bei IAB und § 6b EStG
3. Kassenführung
3.1. Aktueller Stand: Aufrüstung der Kassensysteme, Belegausgabepflicht, etc… Was muss bis wann erledigt sein?
3.2. Kann ich mit meinem handgeschriebenen Kassenbuch weiterarbeiten? Wie sieht es mit Excel-Kassen aus?
3.3. Besonderheiten bei der Umsatzsteuer in der Gastronomie
3.4. Aktuellle Rechtsprechung: Hinzuschätzungsbefugnis der Finanzverwaltung
4. Rechnungsabgrenzungsposten – Gesetzesänderung!
4.1. Grundsätzliches
4.2. Vereinfachungsregel: Ab welchem Betrag muss ich einen RAP bilden?
II. Passivseite der Bilanz
1. Neue Entwicklung bei den Rückstellungen
1.1. Altersfreizeit
1.2. Mitarbeiterboni
1.3 Kundenbindungsprogramme
1.4 Nachbetreuungspflichten für Werkzeuge
1.5. Rückbauverpflichtungen
1.6. Pensionsrückstellungen
1.7. Rückstellung für bestrittene Verbindlichkeiten
1.8. Aktuell wichtig: Drohverlustrückstellungen
2. Verbindlichkeiten
2.1. Gesetzesänderung zur Abzinsung
2.2. Darlehensverhältnisse zwischen nahen Angehörigen
3. Neue Fristen bei Rücklagen nach § 6b EStG und R 6.6 EStR
III. Neues und Grundsätzliches zu GuV
1. Eigenverbrauch
2. Kfz-Nutzung
2.1. Privatanteile bei (Hybrid-)Elektrofahrzeugen
2.2. Wann darf ich auf den Ansatz von Privatanteilen verzichten?
2.3. Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrtenbuch
2.4. Pauschale Ansatz von Stromkosten als Betriebsausgaben
3. Pauschalierung nach § 37b EStG
3.1. Grundsätzliches
3.2. Abgrenzung Werbung – Geschenk
3.3. Aktuelles Urteil für Gesellschafter-Geschäftsführer
4. Bewirtungsaufwendungen
4.2. BMF-Schreiben oder worauf muss ich beim „Bewirtungsbeleg“ achten?
4.1 FG contra BMF: Was macht der BFH?
4.3. Abgrenzung zu den Aufmerksamkeiten
5. Betriebsveranstaltungen
5.1. Lohnsteuerliche und umsatzsteuerliche Vorgaben
5.2. Wie bestimme ich die 110 €-Grenze – Aktuelle Rechtsprechungsentwicklung
IV. Umsatzsteuer/Vorsteuer/Gewerbesteuer
1. Neues zur Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Gegenständen
2. Vorsteueraufteilung bei Grundstücken
3. Rechnungsberichtigung
4. GewSt: Aktuelle Entwicklung bei der erweiterten Grundstückskürzung
V. Weitere Wichtige Themen
1. Wichtig auch vor der Schlussabrechnung: Corona-Hilfen im Jahresabschluss
2. Haftungsgefahr: Gesetzliche Verschärfung bei Warn- und Hinweispflichten der Steuerkanzlei in Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme am onAir-Seminar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon und Lautsprechern (ggfs. Headset) sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bei Nutzung einer WTS-Verbindung kann es zu Problemen mit Video und Ton kommen. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.
Wichtige Hinweise:
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- Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars. Die Aufzeichnung ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.
Referent
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Michael ScharwiesSteuerberater, Dipl.-Kaufmann
– Selbständig in eigener Kanzlei seit 2005
– Tätigkeit als Referent für Steuerrecht und Bilanzierung seit 2005
– Steuerberaterexamen 2005
– Tätigkeit in mittelständischer Steuerberatungsgesellschaft (2001-2005)
Angebotene Seminare: Jahresabschluss 2020, Finanzbuchführung intensiv 2021