Künstlersozialabgabe 2023

Künstlersozialabgabe 2023: was muss wann gemeldet und gezahlt werden? – onAIR Webinar 21.03.2023

 

Wenn Unternehmen künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen, muss auch fast immer dafür die Künstlersozialabgabe abgeführt werden

Wichtig: Alle Entgelte, die an Künstler in 2021 gezahlt wurden, müssen bis zum 31. März 2023 an die Künstlersozialkasse gemeldet werden.

Fast alle Unternehmen, die künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen, sind tatsächlich zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet. Denn bereits die reine Inanspruchnahme künstlerischer Leistungen für Unternehmenszwecke gibt schon den Ausschlag. Unternehmen müssen damit auch in diesem Punkt den roten Faden in der Hand halten und sicher einschätzen können, ob sie abgabepflichtig sind und wenn ja, in welchem Umfang. Dabei soll dieses onAIR-Seminar unterstützen und Ihnen einen Leitfaden geben.

Inhalt

I. Prüfungsschwerpunkt KSA
1. Prüfverfahren
2. Feststellung der abgabepflichtigen Unternehmen
3. Abgabepflichtige Unternehmen
3.1. Rechtsformen der abgabepflichtigen Unternehmen
3.2. Typische Verwerter
3.3. Eigenwerber
3.4. Generalklausel
4. Zusätzliche Hinweise
4.1. Beauftragung eines selbständigen Künstlers
4.2. Auftragsvergabe an GmbH
4.3. Zahlungen innerhalb der Künstler-GbR
4.4. Zahlungen innerhalb der Künstler-GmbH
4.5. Doppelabgabe
4.6. Zahlungen an Dritte
4.7. Abwälzung der KSA
5. Bemessungsgrundlage
5.1. Entgelt
5.2. Keine Bemessungsgrundlage
5.3. Nebenkosten
6. Pflichten der Unternehmen
7. Praxisfälle

Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.

Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme am onAir-Seminar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon und Lautsprechern (ggfs. Headset) sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bei Nutzung einer WTS-Verbindung kann es zu Problemen mit Video und Ton kommen. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.

Wichtige Hinweise:
1. Nach der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Das onAIR-Seminar ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar
2. Eine Einwahl zu dem onAIR-Seminar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos finden Sie in Ihrem Teilnehmer-Account.
3. Sie erhalten die Unterlagen zum onAIR-Seminar als Download im NAUTILUSwissensspeicher zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.
4. Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars. Die Aufzeichnung ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.

Datum

21.03.2023
Abgelaufene Events

Uhrzeit

9:00 - 11:15

Preis zzgl. MwSt.

€89.00

Zoom Webinar

Seminarart

NAUTILUSonAIR
Referent

Referent

  • Jörg Romanowski
    Jörg Romanowski
    Rentenberater, Dozent für das SV-Recht, Diplom Verwaltungswirt (FH)

    – Seit 2010 hauptberuflicher Dozent und Berater für Fragen zur Sozialversicherung
    – Tätigkeit als Referent für Steuerrecht und Bilanzierung seit 2005
    – Referent bei Vorträgen der AOK Brandenburg und der DRV-Bund
    – Von 2002 bis 2009 Betriebsprüfer im Außendienst der DRV Bund in Brandenburg und Berlin
    Aktuelles SV-Recht, Aushilfen und Minijobber, Scheinselbständigkeit und Statusverfahren, Betriebsprüfung der DRV, Künstlersozialabgabe, Betriebliche Altersvorsorge, Phantomlohn

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