Minijobber in der Lohnabrechnung – onAIR Webinar am 19.09.2024 (Beginn 10:00 Uhr)
Herzlich Willkommen bei Ihrem
NAUTILUS-onAIR
Seminar!
165! Seiten Geringfügigkeits-Richtlinie, um der Praxis die Sicht der Verwaltung zur geringfügigen Beschäftigung darzustellen. Wieviel Zeit können Sie investieren, um all das durchzuarbeiten?
Und: wenn der Mindestlohn zum 01.01.2024 steigt, wird auch die Geringfügigkeitsgrenze steigen – auf dann 538 €!
In diesem Seminar bekommen Sie das Wesentliche daraus zur rechtssicheren Abrechnung von Minijobbern im Lohn komprimiert und praxisnah mit vielen Beispielen dargestellt. In nur 2 Stunden bekommen Sie genau das, was Sie auch wirklich in der täglichen Praxis brauchen.
So sparen Sie viel Zeit für eigene Recherchen und können sich sicher sein, Ihre Minijobber auch rechtssicher abrechnen zu können. Sie bekommen Gelegenheit, alle Ihre Fragen zum Thema Minijob zu stellen. Das erspart Ihnen letztlich auch viel Ärger bei künftigen Betriebsprüfungen der DRV.
Kurzüberblick über die wichtigsten Themen, die während des Seminars besprochen werden:
- Welche Entgeltgrenze gilt in Teilmonaten?
- Welches Entgelt muss berücksichtigt werden?
- Vorausschauende Entgeltprognosen bei Gehaltsempfängern und Stundenlöhnern ; Was muss alles in der Geringfügigkeitsgrenze bereits enthalten sein?
- Einhaltung der Geringfügigkeitsgrenze bei schwankenden Arbeitszeiten und Entgelten
- Minijobber und Arbeitszeitkonten – Abrechnung von flexiblen Arbeitszeiten
- Welche Einmalzahlungen sind ggf. schädlich für den Minijob?
- Wie kann mit steuerfreien Arbeitslöhnen (Sachgutscheine, Fahrtkostenzuschüsse, Verpflegungsmehraufwand etc) der Minijob positiv gestaltet werden?
- Zusammenrechnungsvorschriften bei Mehrfachbeschäftigungen
- RV-Pflicht (= Aufstockung) oder Befreiungsanträge?
- Wie lange gelten Befreiungsanträge bei Unterbrechungen im Minijob?
- Übergangsrecht ab Januar 2024: Was passiert mit den Mitarbeitern, die bis Dezember 2023 sv-pflichtig mit 530 € im Monat waren, ab Januar 2024?
- Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen: wann entsteht SV-Pflicht?
- Wann sind Überschreitungen oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zulässig?
- Was sind unvorhergesehene und gelegentliche Überschreitungen?
- Feststellung (im Nachhinein) von Mehrfachbeschäftigungen
- Rückwirkende SV-Pflicht bei Überschneidungen = teuer für den Arbeitgeber? Oder Amnestieregelung? Wie kann sich der ArbG vor Fehlbeurteilungen aufgrund falscher oder fehlender Angaben seiner Arbeitnehmer schützen?
- Welche Dokumente müssen Sie in den Entgeltunterlagen haben?
Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme am onAir-Seminar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon und Lautsprechern (ggfs. Headset) sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bei Nutzung einer WTS-Verbindung kann es zu Problemen mit Video und Ton kommen. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.
Wichtige Hinweise:
- Nach der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Das NAUTILUSonAIR – Seminar ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar
- Eine Einwahl zu dem onAIR-Seminar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos finden Sie in Ihrem Teilnehmer-Account.
- Sie erhalten die Unterlagen zum onAIR-Seminar als Download im NAUTILUSwissensspeicher zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.
- Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars. Die Aufzeichnung ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.
Referent
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Jörg RomanowskiRentenberater, Dozent für das SV-Recht, Diplom Verwaltungswirt (FH)
– Seit 2010 hauptberuflicher Dozent und Berater für Fragen zur Sozialversicherung
– Tätigkeit als Referent für Steuerrecht und Bilanzierung seit 2005
– Referent bei Vorträgen der AOK Brandenburg und der DRV-Bund
– Von 2002 bis 2009 Betriebsprüfer im Außendienst der DRV Bund in Brandenburg und Berlin
Aktuelles SV-Recht, Aushilfen und Minijobber, Scheinselbständigkeit und Statusverfahren, Betriebsprüfung der DRV, Künstlersozialabgabe, Betriebliche Altersvorsorge, Phantomlohn