Phantomlohn in der SV – onAIR Webinar am 13.11.2025 (Beginn: 13:00 Uhr)
Herzlich Willkommen bei Ihrem
NAUTILUS-onAIR
Seminar!
Kürzel: phan25
Wenn die Betriebsprüfung der DRV besonders ärgerlich und teuer wird, war häufig der Phantomlohn die Ursache.
- Ein geschuldeter – wenn auch nicht gezahlter – Lohn bleibt beitragspflichtig!
Für Steuerrechtler klingt das sicher mehr als merkwürdig – das ändert jedoch nichts an der Rechtslage. So ist die SV eben – immer speziell. Erkennen Sie also die Probleme, bevor es zu spät ist!
In diesem Seminar lernen Sie einerseits die Probleme mit der Phantomlohnthematik praxisnah anhand von Echtfällen und anderseits auch die Lösungsansätze kennen. Hierzu werden die aktuelle Rechtsprechung, die Rundschreiben der SV-Träger und viele Beispiele abgearbeitet.
I. Das Entstehungsprinzip in der SV
1. Phantomlohn: Rechtsgrundlage
II. Phantomlohn in der Entgeltfortzahlung
1. Gesetzliche Grundlagen der Lohnfortzahlung
2. Gesetzliche Grundlagen der Steuer- und Beitragsfreiheit
3. Problem: nicht gewährte SFN-Zuschläge in der Lohnfortzahlung
3.1. Rechtsprechung
3.2. Auswirkung auf den Minijob
III. Phantomlohn bei Arbeit auf Abruf
1. Rechtliche Regelung
2. Warum könnte § 12 Absatz 1 Satz 3 TzBfG zu Phantomlohn führen?
2.1. Praxisauswirkungen
2.2. Wie positionieren sich die SV-Träger?
2.3. Lösungsansätze
IV. Phantomlohn beim Mindestlohnverstoß
1. Mindestlohn je Arbeitszeit
2. Erfüllung des Mindestlohnanspruches
2.1. Auf Mindestlohn anrechenbar
2.2. Auf den Mindestlohn sind nicht anrechenbar
3. Mindestlohn bei Gehaltsempfängern
4. Unabdingbarer Rechtsanspruch
5. Für wen gilt das MiLoG
V. Phantomlohn durch Betriebsrisikolehre
1. Was passiert mit Minijobbern, wenn der Arbeitgeber deren Arbeitskraft nicht braucht?
2. Rechtsprechung: Minijobber im Lockdown – wird trotzdem Lohn geschuldet?
VI. Phantomlohn durch Zuschlagpflicht bei der BAV
1. Welcher ArbG muss bei der BAV des Mitarbeiters bezuschussen?
2. Was passiert in der BP, wenn der Zuschuss fehlt?
Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme am onAir-Seminar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon und Lautsprechern (ggfs. Headset) sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bei Nutzung einer WTS-Verbindung kann es zu Problemen mit Video und Ton kommen. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.
Wichtige Hinweise:
- Nach der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Das NAUTILUSonAIR – Seminar ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar
- Eine Einwahl zu dem onAIR-Seminar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos finden Sie in Ihrem Teilnehmer-Account.
- Sie erhalten die Unterlagen zum onAIR-Seminar als Download im NAUTILUSwissensspeicher zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.
- Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars. Die Aufzeichnung ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.
Referent
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Jörg RomanowskiRentenberater, Dozent für das SV-Recht, Diplom Verwaltungswirt (FH)
– Seit 2010 hauptberuflicher Dozent und Berater für Fragen zur Sozialversicherung
– Tätigkeit als Referent für Steuerrecht und Bilanzierung seit 2005
– Referent bei Vorträgen der AOK Brandenburg und der DRV-Bund
– Von 2002 bis 2009 Betriebsprüfer im Außendienst der DRV Bund in Brandenburg und Berlin
Aktuelles SV-Recht, Aushilfen und Minijobber, Scheinselbständigkeit und Statusverfahren, Betriebsprüfung der DRV, Künstlersozialabgabe, Betriebliche Altersvorsorge, Phantomlohn