Zwei Förderungen im Blickpunk: Energetische Sanierungsmaßnahmen und Mietwohnungsneubau- onAIR Webinar am 10.12.2025 (Beginn 10:00 Uhr)
Herzlich Willkommen bei Ihrem
NAUTILUS-onAIR
Seminar!
Kürzel: zfb25
Mit zwei ausführlichen, überarbeiteten Schreiben hat sich das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Förderung von Immobilien geäußert. Im BMF-Schreiben vom 21.08.2025 äußert das BMF seine Rechtsauffassung zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums nach § 35c EStG bei energetischen Sanierungsmaßnahmen und im BMF-Schreiben vom 21.05.2025 nimmt das BMF umfassend zur Förderung des Mietwohnungsneubaus nach § 7b EStG Stellung.
Beide BMF-Schreiben liefern aufgrund der hohen Bedeutung der beiden Regelungen wichtige Brennpunkte für die tägliche Beratungspraxis.
Unser Webinar vermittelt neben den aktuell geltenden Grundsätzen auch vergleichende Darstellungen der Rechtslagen und Rechtsauffassungen der Finanzverwaltung sowie wichtige Beratungs- und Gestaltungsansätze und gibt abrundend einen Überblick über bereits ergangene Rechtsprechung zu den beiden Förderungen.
I. Energetische Sanierung – § 35c EStG 4
- Hintergrund der Förderung
- Zeitlicher Anwendungsbereich
- Welche Objekte sind begünstigt?
- Welche Maßnahmen sind förderfähig?
- § 35c EStG und PV-Anlagen?
- Formelle Voraussetzungen
- Verfahrensrechtliche Voraussetzungen und Anforerungen an
- Fachunternehmer
- Bescheinigungen
- Antragsstellung
- Höhe und Berechnung der Steuerermäßigung
- Ausschlussgründe für die Förderung
- Umsetzung in der Einkommensteuererklärung
II. Mietwohnungsneubau – § 7b EStG
- Hintergrund der Förderung
- Zeitlicher Anwendungsbereich
- Voraussetzungen für die Sonder-AfA
- Fördergebiet
- Was sind „Neue Wohnungen“?
- Baukostenobergrenze
- Entgeltliche Vermietung zu Wohnzwecken
- Sperrfrist
- Ermittlung der Bemessungsgrundlage
- Höhe der Sonder-AfA
- Laufzeit der Sonder-AfA und Folgezeit
- Worst case: Rückgängigmachung der AfA
- Beihilferechtliche Voraussetzungen
- Umsetzung in der Einkommensteuererklärung
Diese und viele weitere Fragen werden wir in einem ersten kurzen einleitenden Teil rechtlich einordnen und bewerten sowie die Konsequenzen für die Praxis ableiten.
Im zweiten Teil bekommen dann auch Sie wieder die Gelegenheit in einer Fragerunde alle Ihrer Fragen direkt an den Dozenten Herrn Martin Mann zu stellen.
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme am onAir-Seminar benötigen Sie ein Tablet oder einen PC mit Mikrofon und Lautsprechern (ggfs. Headset) sowie einen Internetzugang. Technischer Anbieter der Videokonferenzlösung ist die ZOOM Video Communications, Inc. Wir empfehlen, dass Sie vorab unter https://zoom.us/test einen Funktionstest durchführen. Bei Nutzung einer WTS-Verbindung kann es zu Problemen mit Video und Ton kommen. Deshalb empfehlen wir die Verbindung ggfs. über Ihre lokale Oberfläche herzustellen. Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf bitte mit Ihrem IT-Dienstleister ab.
Wichtige Hinweise:
- Nach der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung. Das NAUTILUSonAIR – Seminar ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar
- Eine Einwahl zu dem onAIR-Seminar kann via Computer (Video und Audio), via Smartphone (Video und Audio) sowie nur via Telefon (Audio) erfolgen. Alle relevanten Infos finden Sie in Ihrem Teilnehmer-Account.
- Sie erhalten die Unterlagen zum onAIR-Seminar als Download zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.
- Im Nachgang bekommen Sie eine Aufzeichnung des Live-Webinars. Die Aufzeichnung ist in Ihrem Teilnehmer-Account hinterlegt und abrufbar.
Referent
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Martin MannSteuerberater, Diplom-Betriebswirt (BA) und Lehrbeauftragter der DHBW Villingen-Schwenningen Referent/Dozent für Steuerrecht Geschäftsführer der NAUTILUS Steuerberatungsgesellschaft– Tätigkeit als Referent/Dozent für Steuerrecht seit 1998
– Steuerberaterexamen im Jahr 2002
– Eröffnung einer eigenen Kanzlei im Jahr 2005
– Publikation von Beiträgen in Fachzeitschriften
Angebotene Seminare: Abgabenordnung, Aktuelles Steuerrecht, Einzelthemen aus dem Ertrags- und Bilanzsteuerrecht, Finanzgerichtsordnung, Umsatzsteuer