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Blickpunkt Lohn: KUG

Aufzeichnung: Blickpunkt Lohn April 2022 – KUG zurückgefordert!

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Schott & Romanowski zu Lohnsteuer- und SV-Fragen aus Ihrer Lohnpraxis

Im April geht es diesmal um das Kurzarbeitergeld – konkret um die Frage: “Was ist im Lohn zu tun, wenn das KUG vom Arbeitsamt nicht bewilligt oder zurückgefordert wird?” Muss hier der Lohn zurückgerechnet werden – oder verbleibt es bei der Abrechnung? 

Tatsächlich werden Sie seit ca. 2 Jahren sehr viele Mandanten betreuen, bei denen das KUG eine Rolle spielt. Und da die Abrechnung des KUG sowohl vom Arbeitsamt als auch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft wird, muss die Abrechnung von Anfang an rechtssicher erfolgen.

Wenn auch Sie derzeit folgende Fragen auf dem Schreibtisch haben:

  • Was ist im Lohn zu tun, wenn das Arbeitsamt Kurzarbeitergeld nicht bewilligt oder gar rückwirkend versagt?
  • Bleibt die bereits erfolgte KUG-Abrechnung erhalten oder muss der Lohn korrigiert werden?
  • Was ist dabei im Lohnsteuer- und im SV-Recht zu beachten?

… dann können Sie sich mit unserem Blickpunkt Lohn in nur 1 Stunde über die wichtigsten Punkte schnell und einfach informieren.

In einem ersten kurzen einleitenden Teil werden wir das Thema “Rückforderung von KUG” lohnsteuer- und sv-rechtlich einordnen.

Im zweiten Teil bekommen dann auch Sie wieder die Gelegenheit in einer Fragerunde alle Ihrer Fragen direkt an die Dozenten zu stellen. Dabei werden wir vorrangig zwar Ihre Fragen zum Thema Lohnunterlagen beantworten, darüber hinaus aber auch bei Bedarf ganz allgemein alle Ihre beitrags- und lohnsteuerrechtlichen Fragen.

  • Mit diesem 1-stündigen online-Seminar bekommen Sie schnell den Überblick!
  • Sie sparen dadurch Zeit, die Sie sonst mit aufwendiger Eigenrecherche verbringen würden!
  • Sie gewinnen damit Zeit, für all die anderen wichtigen Dinge in Ihrem Arbeitsalltag!
  • Sie bekommen rechtssichere Lösungen, die auch den Prüfungen der DRV und des Finanzamtes standhalten!

Wir freuen uns auf Sie!

Jörg Romanowski & Jürgen R. Schott