Die neue Inflationsausgleichsprämie

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Die neue Inflationsausgleichsprämie

BMF veröffentlicht FAQ zur Inflationsausgleichsprämie!
Die neue IAP nach § 3 Nr. 11c EStG ist in aller Munde.
Insbesondere ist sie für Arbeitgeber nutzbar bis zum 31.12.2024!
Auch wenn die IAP zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise konzipiert ist (Inflationsausgleich), sollten Arbeitgeber diese als Instrument der Mitarbeiterbindung bzw. Mitarbeiterwertschätzung in Erwägung ziehen.
Zu vielen offenen Fragen hat sich das BMF aktuell geäußert und auch zum Thema „Inflationsausgleichsprämie“ entsprechende FAQ veröffentlicht.

Die FAQ des BMF zur IAP sind eine gute Informationsquelle, um alle relevanten Details zu erfahren. Dort erfährt man zum Beispiel, dass die IAP als ein Instrument der Mitarbeiterbindung und -wertschätzung genutzt werden kann. Es wird auch erklärt, dass die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie steuerlich zulässig ist, wenn man sie mit der Zahlung von Weihnachtsgeld verbindet, wobei jedoch die beiden Beträge gesondert in der Gehaltsabrechnung angeführt werden müssen. Weitere Informationen findet man auf der Webseite des BMF.

Weiterführende Unterstützung zur Inflationsausgleichsprämie

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Quelle: BMF

Autor: Jürgen R. Schott
Vita und Seminare

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