Kommt noch eine Fristverlängerung zur Grundsteuerwerterklärung?
Eine derzeit heiß diskutierte Thema ist: kommt noch eine Fristverlängerung zur Grundsteuerwerterklärung?
Aktuell ist Abgabestichtag der 31.01.2023.
Bestimmten Quellen nach sollen jedoch erst ca. 50% der betroffenen Steuererklärungen abgegeben worden sein.
Bekannt geworden ist, dass selbst der Bund die eigenen Grundstücke nicht fristgerecht erklären kann – voraussichtlich wird dies sogar bis 30.09.2023 dauern.
Dies hat die BStBK in einer Pressemitteilung bestätigt.
Forderung der BStBK nach einer Fristverlängerung zur Grundsteuerwerterklärung
Die BStBK fordert deshalb eine Fristverlängerung bei der Grundsteuer für beratene Fälle.
☞ “Von dem Bundesfinanzministerium haben wir daher jetzt eine weitere Fristverlängerung für beratene Fälle bis zum 31.5.2023 gefordert. Davon würde im Übrigen auch die Verwaltung direkt profitieren. Denn dann hätte sie es nicht mehr mit so vielen falsch ausgefüllten Feststellungserklärungen zu tun, die viel Arbeit und Nachfragen für die Finanzämter bedeuten”
Praxisprobleme bei der Grundsteuerwerterklärung
In Anbetracht des nahenden Fristablaufs suchen viele bisher unberatene Steuerpflichtige erst jetzt professionelle Unterstützung für die Erstellung der Feststellungserklärung. Oftmals nachdem sie es selbst nicht geschafft haben oder die Thematik bislang gänzlich aufgeschoben haben. Die Flut könnte also noch kommen …
Weitere Unterstützung
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Quelle: BStBK
Autor: Jürgen R. Schott
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