Betriebsprüfung der DRV – häufige Fehler

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Betriebsprüfung der DRV – häufige Fehler

Die DRV führt jährlich etwa 800.000 Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern durch. Dabei treten einige Fehler häufiger auf.

Grundsätzlich werden insbesondere Feststellungen zur Versicherungspflicht und Beitragshöhe in den Bereichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zum Umlageverfahren getroffen.

Diese Betriebsprüfungen decken sämtliche Arbeitgeberpflichten im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ab. Der gesetzliche Auftrag zur Beitragsüberwachung umfasst zudem die ordnungsgemäße Entrichtung von Umlagen U1/U2 gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz.

Häufige Fehler

Folgende Themen führen dabei besonders häufig zu Beanstandungen:

  1. sv-rechtliche Bewertung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs)
  2. Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich/Gleitzone
  3. Beurteilung der Umlagepflicht und Umlagesätze gemäß dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Finanzielle Auswirkungen der Betriebsprüfungen

Das mag in der Praxis erstaunen, da insbesondere die Prüfung der Scheinselbständigkeit …

  1. von mitarbeitenden Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH und
  2. von freien Mitarbeitern (Auftragsverhältnissen, Subunternehmern etc)

wahrscheinlich als viel gravierender wahrgenommen wird. Sicher werden die Mehrergebnisse im Bereich Scheinselbständigkeit – wie auch Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeite – weit höher ausfallen.

Allerdings führen die Fehler beim Minijob, dem Übergangsbereich und dem Umlageverfahren quantitativ deutlich häufiger zu Prüffeststellungen – sind dann in Summe jedoch weniger teuer. Ein schwacher Trost.

Betriebsprüfung der DRV – Gute Vorbereitung ist alles!

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Blickpunkt Lohn

Autor: Jörg Romanowski
Vita und Seminare

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