Grundsteuerreform 2022

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Grundsteuerreform 2022 – Schon jetzt wichtig: In einer Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 sind neue Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden.

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuerreform in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Die Mehrzahl der Bundesländer folgt bei der Grundsteuerreform 2022 dem Bundesmodell.

Zu dieser Thematik wurde aktuell die Informationsseite der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, vertreten durch den Freistaat Thüringen, freigegeben:

https://www.grundsteuerreform.de/

Hier sind alle Regelungen der Länder und die wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform im Überblick nachlesbar.

Honorarfrage – Abrechnung Grundsteuerreform

Der zu erwartende Kostenrahmen ist vom sog. Grundsteuerwert (Gegenstandswert) gem. § 24 Absatz 1 Nr. 11a der Steuerberatervergütungsverordnung abhängig. Bei normalem Aufwand (keine Besonderheiten) bedeutet dies zB. bei 2,5/10:

a)       Bei einem Grundsteuerwert von 250.000 €

§ 603,50 Euro netto zzgl. gesetzlicher USt zzgl. Auslagen

§ (ansetzbare Mittelgebühr gemäß StBVV: 1.086,30 Euro netto)

b)     Bei einem Grundsteuerwert von 500.000 Euro

§ 762,75Euro netto zzgl. gesetzlicher USt zzgl. Auslagen

§ (Mittelgebühr gemäß StBVV: 1.372,95 Euro netto)

c)      Bei einem Grundsteuerwert von 750.000 Euro

§ 908,50 Euro netto zzgl. gesetzlicher USt zzgl. Auslagen

§ (ansetzbare Mittelgebühr gemäß StBVV: 1.635,30 Euro netto)

d)     Bei einem Grundsteuerwert von 1.000.000 Euro

§ 1.084,75 Euro netto zzgl. gesetzlicher USt zzgl. Auslagen

§ (ansetzbare Mittelgebühr gemäß StBVV: 1.952,55 Euro netto)

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Autor: Martin Mann
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